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 NÖ: ÖAMTC: Tödlicher Unfall im Knoten Schwechat - Nicht angepasste Geschwindigkeit als Unfallursache

APA Original Text ServiceClub appelliert: Tempolimits unbedingt beachten =

Wien (OTS) - In der Nacht auf Montag wurden bei einem Unfall im Knoten Schwechat eine Person getötet und drei Personen verletzt. Laut ÖAMTC waren ein ungarischer Pkw und ein Bus aus Tschechien beteiligt. Obwohl die Einbindung von der Wiener Außenring Schnellstraße (S1) auf die Ost Autobahn (A4) in Richtung Ungarn entschärft wurde, ereignen sich noch laufend Unfälle in diesem Bereich.

Wie der ÖAMTC berichtet, kann der provisorisch ausgebaute Knoten Schwechat erst nach der Fertigstellung der dritten Fahrspur auf der A4 zwischen Schwechat und dem Flughafen vollkommen entschärft werden. Der Um- bzw. Ausbau soll noch im Herbst 2006 beginnen.

Um eine bessere Haftung zu erzielen, wurde bereits zu Pfingsten der Belag abgefräst. Zusätzlich gelten in diesem Bereich Geschwindigkeitsbegrenzungen von 60 bzw. 50 km/h im Kurvenradius. Seit diese Maßnahmen umgesetzt wurden, ist die Unfallhäufigkeit spürbar rückläufig.

Zu einem hohen Prozentsatz waren nicht angepasste Geschwindigkeit die Ursache für die Unfälle. Daher appelliert der ÖAMTC an die Autofahrer, hier die Tempolimits unbedingt zu beachten. Beobachtungen des ÖAMTC haben ergeben, dass zahlreiche Autofahrer aus dem ehemaligen Osten die vorgeschriebene Geschwindigkeit vielfach missachten.

Richtiges Verhalten nach einem Unfall oder einer Panne

Der erste Griff nach einer Panne sollte der zur Warnweste sein. "Das Gesetz verpflichtet zwar nur den Fahrer, zum Aussteigen eine Warnweste anzuziehen", klärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer auf. Der Club rät aber dringend, aus Sicherheitsgründen für alle Insassen eine Warnweste mitzuführen. "Jeder, der sich auf oder in der Nähe der Fahrbahn aufhält, ist mit der Weste sicherer", so der Appell des ÖAMTC-Experten.

Der zweite Schritt ist das Aufstellen einer geeigneten Warneinrichtung, die der Lenker eines mehrspurigen Kfz nach dem Kraftfahrgesetz mitzuführen hat. Wann und wo es aber vorgeschrieben ist, ein Pannendreieck aufzustellen, ist vielen Autofahrern unklar.

Auf Freilandstraßen und Autobahnen besteht keine prinzipielle Pannendreieck-Pflicht. Die Warneinrichtung muss nämlich nur dann aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei witterungsbedingt schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit oder in einem schlecht beleuchteten Tunnel zum Stillstand kommt. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug ganz oder zumindest teilweise in einen Fahrstreifen ragt. Kommt man auf dem Pannenstreifen oder der Pannenbucht einer Autobahn zum Stillstand, braucht man hingegen kein Pannendreieck aufzustellen.

"Ein Pannendreieck hat aber eine wichtige Schutzfunktion für alle Beteiligten. Deshalb empfehlen wir es auch in jenen Fällen zu verwenden, in denen es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Das Aufstellen sollte aber in relativ überschaubarer Distanz zum Fahrzeug erfolgen", rät der ÖAMTC-Jurist. "Die oft kolportierten 250 Meter Abstand sind ein absurder Wert. Er bedeutet für Aufstellen und Einholen des Dreiecks insgesamt eine Viertelstunde Fußmarsch und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit", warnt Hoffer. "Jeder Meter bzw. jede Sekunde, die sich eine Person auf oder neben der Fahrbahn bewegt, bedeutet höchste Gefahr."

(Schluss) Gerhard Koch

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Informationszentrale
Tel.: +43 (0) 1 71199-1795
mailto:iz-presse@oeamtc.at
www.oeamtc.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0084 2006-08-07/12:09

071209 Aug 06

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