Im Zuge von Überprüfungen zur Brandserie im Raume Altheim konnten zu einem bis dato ungeklärten Großbrand bei einem landwirtschaftlichen Anwesen in St. Peter am Hart, Bergham, welcher am 19.10.1997 stattfand, neue Hinweise ermittelt werden. Konkret ging ein Hinweis ein, dass beim damaligen Brand gewisse Umstände von den Hausbesitzern nicht an die Gendarmerie weitergegeben worden seien.
Bei der Überprüfung dieser Hinweise konnten nun konkrete Anhaltspunkte zu einer möglichen Kinderbrandstiftung eruiert werden. In weiterer Folge wurden mehrere Personen, darunter auch die nunmehr jungen Erwachsenen Verdächtigen (beide 18 Jahre) befragt und der Verdacht auf die damalige Kinderbrandstiftung konnte erhärtet werden.
Die beiden nunmehr jungen Erwachsenen hatten im Alter von damals jeweils 9 Jahren in der Scheune des angeführten Anwesens geraucht und beim dortigen Strohlager gezündelt.
Sie kletterten dazu auf einen Strohhaufen und entzündeten mehrere Strohbüschel, welche sie brennend zum Boden fallen ließen und dort ablöschten.
Die Eltern bemerkten wenig später durch Rauchentwicklung ein neuerlich entflammtes Glutnest und löschten dieses ab. Dabei dürften die Eltern eines der Buben noch vorhandene Glutreste übersehen haben, wodurch es in der Folge zu einem Großbrand kam. Dadurch brannte die gesamte Scheune bis auf die Grundmauern ab und ein Gesamtschaden von ca 220.000,- Euro entstand.
Bei den damaligen Ermittlungen durch Beamte der Brandgruppe des Landesgendarmeriekommandos für OÖ wurde durch die Geschädigten die Beteiligung der beiden Buben verheimlicht.
Der Sachverhalt wird der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt.
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