In der Nacht vom 11.zum 12.11.2006 geriet ein im selben Wohnhaus getrennt lebendes Ehepaar im Bezirk in Streit, wonach sich die Gattin in ihre Wohnung zurückzog. Gegen ca. 02.00 Uhr wurde der Gatte durch die zuschlagende Haustür geweckt, wonach er sah, dass seine Gattin Holz für ihren Ofen geholt hatte.
Der Streit wurde fortgesetzt und der alkoholisierte Gatte, ein 49jähriger Arbeitsloser, leerte zwei Säcke mit gebrauchten Kleidungstücken in der Küche aus und steckte diese in Brand. Anschließend verließ er die Wohnung seiner Gattin und hielt die Wohnungstür von aussen zu. Erst nach einigen Minuten konnte die Gattin die Wohnung verlassen, trommelte gegen die Wohnungstür des Gatten und schrie, dass ihre Wohnung in Brand stehe, worauf dieser einen Kübel nahm und mit Wasser löschte. Die Feuerwehr wurde nicht verständigt. Am 13.11.2006 wurde der 49jährige durch Beamte des LKA nach umfangreichen Erhebungen befragt und war er zur Brandlegung geständig. Die Mordabsicht bestritt er. Er wurde über richterlichen Auftrag ins LG Wr. Neustadt eingeliefert. Am Gebäude entstand durch Verrussungen geringer Sachschaden, die Küche der Wohnung der Gattin brannte zum Teil aus.
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