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 Aktuelles: ÖAMTC: Kein Pardon für Pisten-Rambos nach Schiunfällen

News von den RettungsorganisationenRücksichtslosigkeit oder "Schi-Fahrerflucht" kann sogar zu Arreststrafen führen
Unglaubliche 821 Einsätze nach Pistenunfällen weist die Statistik der Notarzthubschrauber des ÖAMTC alleine während der Semesterferien aus. Die Erfahrung zeigt, dass Schiunfälle mehrheitlich auf Grund von Fahr- oder Wahrnehmungsfehlern sowie durch zu hohe Risikobereitschaft selbst verschuldet sind. Für den vergangenen Winter (2006/2007) verzeichnet die Alpinpolizei jedoch auch österreichweit 3.926 Unfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden - Tendenz steigend.

"Bei 'Schi-Fahrerflucht', unterlassener Hilfeleistung, Unfällen wegen Alkoholmissbrauch oder Raserei, sieht das Gesetz, nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Piste harte Strafen vor", weiß ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Gerade Fahrerflucht auf der Piste kann schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Für das Unfallopfer, das ohne Personaldaten des Schuldtragenden keine Schadenersatzansprüche geltend machen kann, aber auch für den Unfallverursacher selbst. "Für 'im Stich lassen eines Verletzten' sind im Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen vorgesehen", erläutert Haupfleisch. "Bei schweren Verletzungen können sogar zwei Jahre Arrest verhängt werden. Sollte ein im Stich gelassenes Pistenopfer z.B. erfrieren, drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe."

Streng wird auch unterlassene Hilfeleistung geahndet. Unabhängig davon, ob man schuld an einem Unfall ist oder nicht. "Helfen ist für jedermann Pflicht, wer nicht selbst helfen kann, muss fremde Hilfe holen", betont der ÖAMTC-Jurist. "Zur Klärung der Verschuldensfrage nach einer Kollision auf der Piste tragen vor allem Zeugen bei, daher sollte niemand zögern, seine Daten bekanntzugeben."

Absolut kein Pardon kennen Gerichte bei Unfällen, die auf Grund besonders "gefährlicher Verhältnisse" verursacht wurden. Diese liegen dann vor, wenn der Pistenrowdy stark alkoholisiert oder besonders rücksichtslos andere Schifahrer "niedergemäht" hat. Wer andere Wintersportler verletzt, weil er mit stark überhöhtem Tempo in engen oder unübersichtlichen Stellen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in "Rambo-Manier" unterwegs ist, muss ebenfalls mit empfindlichen gerichtlichen Strafen rechnen.

Da die FIS-Regeln bei der Prüfung der Verschuldensfrage als Beurteilungs-Maßstab herangezogen werden, sollten diese auch unbedingt beachtet werden. Aber auch wer sich mit diesen Regeln noch nie beschäftigt hat, fährt sicher, wenn er mit Vorsicht, Rücksicht und kontrolliertem Tempo unterwegs ist. Und sollte infolge Unachtsamkeit ein anderer Schisportler bei einer Kollision verletzt werden, so wird in der Regel anstelle einer gerichtlichen Verhandlung und Bestrafung vom Staatsanwalt eine sogenannte "diversionelle Erledigung" angeboten: Mit der Zahlung einer Geldbuße ist die strafrechtliche Seite erledigt. "Wenn der schuldtragende Unfallverursacher allerdings keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss er für Heilungskosten und Schmerzensgeld selbst aufkommen", sagt der ÖAMTC-Chefjurist abschließend.

Quelle: ÖAMTC


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