"Allein in Graz sind bei der Feuerwehr 2.500 OSterfeuer angemeldet worden. Weil aber viele das Osterfeuer als Müllverbrennung missbrauchen, steigt die Staubbelastung um das Dreifache an." meldetder ORF Steiermark
Abgesehen von der Luftverschmutzung wird wohl für die Feuerwehren in weiten Teilen Österreichs die anhaltende Trockenheit ein weit größeres Problem darstellen.
Wie sehen eigentlich die Rechtlichen Grundlagen für "Verbrennen im Freien aus?"
ABI Ing. Franz Schneeflock, AFKDTSTV des AFKDO Hainfeld und Sachverständiger bei der NÖ Brandverhütung hat für uns Informationen zum Thema.
Grundsätzlich gilt:
Punktuelles Verbrennen im Rahmen landw. Nutzung ist von 1. Mai bis 15. Sept.
verboten.
Verbrennen von Hausgartenabfällen (Privatbereich) ist ganzjährig verboten,
ausgenommen geringe Mengen.
Die Gemeinde kann per Bescheid Verbote oder zeitliche Beschränkungen
festlegen.
Die Sicherheitsvorkehrungen sind immer einzuhalten.
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