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 Steiermark: Nachtübung „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung“ (xx)

Ãœbungsberichte und Ausbildung
wax.at News
Am Freitag, den 28. Oktober 2011 fand die Monatsübung Oktober von Gruppenkommandant OLM Steinkleibl Christian statt. Die Annahme dieser Ãœbung war eine „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung“. Das schwierige war jedoch, dass hier alle Arbeiten in der Abenddämmerung zu erledigen waren. Nach einer kurzen Besprechung im Rüsthaus Breitenbuch fuhr die gesamte Gruppe zum bereits vorbereiteten Ãœbungsplatz mit Blaulicht.

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Nach dem Eintreffen wurde die Lage zuerst erkundet, und dann weitere Vorgehensweise zu besprechen. Im Anschluss wurden alle Arbeiten zur hohen Zufriedenheit des Gruppenkommandanten durchgeführt.

Alle Gruppenmitglieder waren bei dieser Übung gefordert, und konnten auch noch Unklarheiten hinterfragt werden. Die Übung war ein großer Erfolg für alle Anwesenden. Der Vorstand der FF Breitenbuch dankt für die gute Ausarbeitung dieser Übung.

Weitere Fotos finden Sie auf
Quelle: www.ff-breitenbuch.at


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"Nachtübung „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung“ (xx)" | Anmelden/Neuanmeldung | 3 Kommentare | Diskussion durchsuchen
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Re: Nachtübung „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung& (Punkte: 1)
von FFAngern am 03.11.2011 13:24:28
(Userinfo | Artikel schicken)
Mit Blaulicht zum Ãœbungsort... OHNE WORTE



Re: Nachtübung „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung& (Punkte: 1)
von sani268 am 03.11.2011 14:04:14
(Userinfo | Artikel schicken)
Stand Oktober 2009:

---[ZITAT:]---

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird mitgeteilt, dass in Absprache mit der Fachabteilung A20, HR Dr. Kurt Kalcher, die Verwendung von Blaulicht (ohne Folgetonhorn) bei der Anfahrt zum Ãœbungsort verwendet werden kann.

Da aber die Verwendung von Blaulicht lt. Straßenverkehrsordnung nur bei Gefahr in Verzug erlaubt ist, muss das Blaulicht bei Eintreffen am Übungsort und bei Aufstellung des Fahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, ausgeschaltet werden. Mit dieser Vorgangsweise sind allfällige Haftungsfragen ausgeschlossen.

---[ZITAT ENDE]---

mfG






 

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