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 Aktuelles: Ende der Rotkreuz-Verhandlungen mit der NÖGKK

News aus anderen OrganisationenIn langen und zähen Verhandlungen hat das Rote Kreuz versucht, die drohenden Belastungen für Patienten, die bei der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖ.GKK) versichert sind, abzuwenden. Die NÖ.GKK, die bei Ambulanztransporten eine volle Kostendeckung zukünftig nur mehr bei Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie sowie bei Fahrten zur Dialyse leistet, konnte von den Rettungsorganisationen Niederösterreichs nicht überzeugt werden. Um die weitere Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes durch das Rote Kreuz nicht zu gefährden, sah man sich gezwungen dieser Vorgangsweise letztendlich zuzustimmen.

Das Rote Kreuz Niederösterreich hat in sehr langen und harten Verhandlungen versucht, diese schwere Belastung für all jene Patienten der NÖ.GKK, die andere als die aufgezählten ärztlichen Diagnosen auf ihren ärztlichen Transportentscheiden stehen haben, abzuwenden. Das Rote Kreuz Niederösterreich musste seine ursprüngliche Absicht, die Kosten solcher Ambulanztransporte zunächst der NÖ.GKK vorzuschreiben und allenfalls sogar im Rechtsweg einzufordern, aufgeben, weil die NÖ.GKK für diesen Fall eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses angedroht hat. Dies hätte bedeutet, dass alle Transporte den Versicherten der NÖ.GKK verrechnet werden müssten, damit verbunden wäre die sofortige Einstellung aller Zahlungen der NÖ.Gebietskrankenkasse an das Rote Kreuz. Dies aber stellt für den gesamten Rettungs- und Krankentransportdienst eine massive wirtschaftliche Bedrohung dar.

Das Rote Kreuz ist daher gezwungen, ab 1.Juli 2003 ärztlich angeordnete Ambulanztransporte, soweit es sich nicht um Chemotherapie-, Strahlentherapie- oder Dialysepatienten handelt, die Kosten zunächst dem Patienten vorzuschreiben. Diese können unter Vorweis der saldierten Rechnung bei der NÖ.GKK eine Refundierung in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes beantragen.

"Wir bedauern diesen Schritt der NÖ.GKK umso mehr, als bei der Direktverrechnung mit dem Patienten durch den Wegfall einer steuerlichen Begünstigung sich der Transport für den Patienten um 10% verteuert.", so der niederösterreichische Rotkreuz-Präsident HR. Dr. Hadmar Lechner. Ausdrücklich weist Präsident HR Dr. Lechner darauf hin, dass diese Regelung einzig und alleine für Patienten der NÖ.GKK zum Tragen kommt - mit allen anderen Sozialversicherungsträgern ist die übliche Direktverrechnung mit dem Kostenträger weiterhin geregelt.

Das Rote Kreuz Niederösterreich steht allen Patienten auch künftighin gerne mit seiner großen Schar bestens ausgebildeter Kräfte, seien sie aus dem Kreis der freiwilligen- oder der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zur Verfügung. Bei Fragen im Zusammenhang mit Transporten kann man sich vertrauensvoll an die örtlich zuständige RK-Bezirksstelle wenden.


Aktuelle Informationen finden Sie immer unter www.rotkreuz.at


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