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 Steiermark: FF Graz: Stellungnahme zu - PA - Martina Schröck

News aus der FeuerwehrSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kameradinnen und Kameraden!

Ich reagiere mit dieser Stellungnahme auf die Aussendung von Stadträtin Martina Schröck - "Schröck für Katastrophenhilfsdienst statt Freiwilliger Feuerwehr":

wax.at News

Zu Beginn erlaube ich mir - einmal mehr - festzuhalten, dass es weder im Interesse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Graz liegt, noch zu ihren Aufgaben zählt, das "Tagesgeschäft" der Berufsfeuerwehr Graz mit all den anstehenden Herausforderungen zu übernehmen.



Primäre Überlegung war, als dass die FF Graz - als Feuerwehr der ,,zweiten Welle" - die BF Graz im Bereich von technischen Einsätzen unterstützt, dies vorwiegend im Bereich der Gefahrenabwehr und -bekämpfung bei Elementarereignissen.

Zusätzliche Aufgaben, wie jene der Ausbildung der Feuerwehrjugend (die bei einer Auflösung ebenfalls abgeschafft oder zur Berufsfeuerwehr wandern würde - wo nach Vollendung des 15. Lebensjahres keine weiteren Feuerwehr-Möglichkeiten für die Jüngsten in Graz bestehen) oder aber auch die Übernahme von Brandsicherheitswachen, wurden der FF Graz im Laufe ihres Bestehens seitens der Grazer Branddirektion sukzessive überantwortet und zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Bedingt durch den hohen Ausbildungsstand der Mitglieder der FF Graz kann die Berufsfeuerwehr Graz im Anlassfall auch in zahlreichen weiteren Einsatzangelegenheiten unterstützt werden.

Die von Frau Stadträtin Martina Schröck angesprochene Feuerwache Kroisbach zählt seit jeher zum Zuständigkeitsbereich der Berufsfeuerwehr Graz und wird - auf besonderen Wunsch von Branddirektor Dr. Otto Meisenberger - sofern es den ehrenamtlichen Mitgliedern aus beruflichen und privaten Gründen möglich ist - von der FF Graz zusätzlich besetzt, um einerseits Routine und andererseits praxisnahe Ausbildung über das ganze Jahr hindurch zu ermöglichen. Klar und deutlich festzuhalten ist, dass die Mariatrosterinnen und Mariatroster niemals "unterversorgt" waren oder sind. Dass es nicht möglich ist, die Feuerwache Kroisbach rund um die Uhr und permanent mit Freiwilligen zu besetzen, brauche ich in diesem Zusammenhang wohl nicht näher zu erläutern.
Die angesprochene Doppelgleisigkeit ist für uns nicht nachvollziehbar, da es neben der Landeshauptstadt Graz noch viele weitere österreichische Landeshauptstädte gibt, in denen neben einer Berufsfeuerwehr auch eine Freiwillige Feuerwehr aktiv ist. Dies trägt maßgeblich zur Sicherheit bei. An dieser Stelle derartige Einsparungen vorzunehmen wäre aus unserer Sicht der falsche Weg. Dass diese Doppelgleisigkeit niemandem dient möchte ich so auch nicht stehen lassen. Befragt sollte diesbezüglich ein betagter Herr werden, der in seiner Wohnung verunfallte und durch das rasche Handeln der ersteintreffenden FF Graz dem Roten Kreuz übergeben werden konnte.


Seitens der FF Graz freuen wir uns, dass sich Frau Stadträtin Schröck für die Einrichtung eines Katastrophenhilfsdienstes (KHD) stark macht, auch wir sehen die Notwendigkeit der Schaffung von KHD Einheiten in Graz gegeben. Sowohl die BF als auch die FF Graz bekamen bereits den Auftrag, diesen aufzubauen. Unklar und wenig nachvollziehbar sind uns in diesem Kontext jedoch, welche Überlegungen ihrerseits dafür sprechen würden, die Freiwillige Feuerwehr Graz nun abschaffen zu wollen. So ist zum Thema Katastrophenhilfsdienst auf der Homepage des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes mitunter Folgendes nachzulesen:
Zur Vorbereitung auf überörtliche Katastrophenfälle haben die österreichischen Feuerwehren den Katastrophenhilfsdienst (KHD) aufgestellt. Dieser Katastrophenhilfsdienst setzt sich personell und sachlich aus Einheiten von Feuerwehren zusammen und wird zu Großeinsätzen wie auch im Übungsfall zusammengezogen. Der KHD besteht aus Zügen, Bereitschaften und Verbänden und ist vor allem zum Einsatz außerhalb des eigenen Verwaltungsbezirkes bestimmt:
Als Grundsatz gilt, dass die örtliche Einsatzbereitschaft der hiezu eingeteilten Feuerwehren im Wesentlichen aber gewahrt bleibt!

In der Steiermark ist der Katastrophenhilfsdienst in §15 StFWG Abs. 1 geregelt:
§15 Die Bereichsfeuerwehrverbände haben im übertragenen Wirkungsbereich folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1. Aufstellung von Katastrophenhilfsdienst(KHD) Einheiten und Führungsstäben sowie die Erstellung von Einsatzplänen für überörtliche Einsätze gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2. KHD Einheiten werden von den Bereichsfeuerwehrverbänden zur Besorgung überörtlicher Aufgaben gebildet. Die Feuerwehren sind verpflichtet, zur Mitwirkung Mannschaft und Geräte mit der Maßgabe abzustellen, dass die Besorgung der Aufgaben gemäß § 4 Abs. 5 StFGPG nicht gefährdet werden darf.
Wie den oa Ausführungen zu entnehmen ist, sind KHD Einheiten dafür vorgesehen, überörtliche Aufgaben wahrzunehmen, sprich die Einsatzorganisationen in anderen Gemeinden und Bezirken zu unterstützen, falls diese durch Großschadensereignisse mit eigenen Einheiten nicht das Auslangen finden (z.B. KHD Einsatz im Wölzertal 2011, KHD Einheiten aus Feldbach beim Murenabgang in St. Lorenzen etc.). Diese Einheiten sind also nicht dafür gedacht, ausschließlich innerhalb des eigenen Bereiches tätig zu sein. Sollte es nun wider Erwarten doch zu einer Auflösung der FF Graz kommen, so müssten dies für und in Graz die Berufsfeuerwehr und die Betriebsfeuerwehren übernehmen. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Zurverfügungstellung von KHD-Einheiten seitens der Berufsfeuerwehr vermutlich nur auf Basis von Überstunden wird erfolgen können, bei den Betriebsfeuerwehren eine Dienstfreistellung durch den Arbeitgeber erforderlich wäre.
Sollte nun aber Frau Stadträtin Schröck nicht den Katastrophenhilfsdienst, sondern den Katastrophenschutzdienst (KSD) in ihren Überlegungen angeführt haben, so ist dieser ist in §9 Abs. 3 des StFWG geregelt:

Zur Unterstützung bei der Besorgung der Aufgaben nach diesem Gesetz ist es den Berufsfeuerwehren freigestellt, sich eines Katastrophenschutzdienstes (KSD) zu bedienen. Dieser KSD untersteht organisatorisch der Berufsfeuerwehr, seine freiwilligen Mitglieder sind in allen Rechten und Pflichten den Mitgliedern der FreiwilligenFeuerwehren gleichgestellt.
Allerdings ist es aus unserer Sicht wenig erforderlich sich für die Einrichtung eines KSD stark zu machen, zumal die Stadt Graz bereits über einen KSD unter der Leitung von Helmut Nestler verfügt. (www.katastrophenschutz.graz.at => Katastrophenschutz => Katastrophenschutzdienst)!


Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass - nach Informationen des Grazer Branddirektors, Dr. Otto Meisenberger - die Mitglieder des KSD ausschließlich Versorgungstätigkeiten durchführen können, da sie weder über eine entsprechende Ausbildung verfügen um aktiv an Einsätzen teilzunehmen, noch der Versicherungsschutz im Einsatzfall sichergestellt scheint.
Sollte dieser bestehende KSD nun "intensiv hochgefahren" werden, so werden mutmaßlich auch hier umfassende Investitionen dringend notwendig sein, da eine entsprechend adäquate Ausrüstung, Schutzbekleidung, Fahrzeuge, etc. angeschafft werden müssten. Die Kosten würden sich somit wohl mit großer Wahrscheinlichkeit nicht geringer zu Buche schlagen, als jene bei einer Freiwilligen Feuerwehr.

Ganz eindeutig ist abschließend festzuhalten, dass sich die als zu "teuer und hochgerüstet" bezeichnete Freiwillige Feuerwehr Graz nicht aus eigenen Stücken als ,,Kategorie 3 Feuerwehr" definiert hat. Dies wurde vom Landesfeuerwehrinspektorat im Amt der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund der an die FF Graz übertragenen Aufgaben in dieser Form festgelegt. Dies auch auf Basis der Feststellung schwerpunktmäßig im Bereich des Katastrophenschutzes zu agieren. Mit ein Grund dafür, weshalb beispielsweise das Fahrzeugkonzept nicht auf Brandeinsätze ausgelegt wurde, sondern eben auf die Bekämpfung von Naturgewalten. Es ist damit wohl davon auszugehen, dass sich sowohl Einteilung als auch Konzeption im Rahmen des KSD nur geringfügig ändern würden, weshalb nochmals zu erwähnen ist, dass anzunehmen ist, dass sich die Kosten für eine Freiwillige Feuerwehr und einen KSD wohl in der die Waage halten würden. Sowohl im Hinblick auf Ausstattung als auch im Bereich laufender Kosten.


Quelle: HBI Andreas Rieger


FeuerwehrObjektiv


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