Aktuelles: Feuerwehr und die Go-Box Auf die Frage "Muss die Feuerwehr eine Go-Box mitführen und dafür zahlen?" kann auf folgenden Ausschnitt aus der Mautordnung Teil AI-AII-B verwiesen werden.
Hier steht unter 2.3. Ausnahmen von der Mautpflicht
2.3.1. Permanente Ausnahmen
Vor der Benützung von vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen muss an folgenden
Kraftfahrzeugen keine Vignette angebracht werden:
- Kraftfahrzeuge, an denen gemäß Â§ 20 Abs. 1 lit. d und Abs. 5 Kraftfahrgesetz 1967, BGBl.
Nr. 267, Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind
- Kraftfahrzeuge ausländischer Sicherheitsbehörden gemäß Â§ 2 Abs. 3
Polizeikooperationsgesetz, BGBl. Nr. 104/1997, ausländischer Zoll- und Justizbehörden
sowie Fahrzeuge eines öffentlichen ausländischen Hilfsdienstes, einer ausländischen
Feuerwehr oder eines ausländischen Rettungsdienstes, sofern an diesen Scheinwerfer
oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind und sie im Rahmen des
Polizeikooperationsgesetzes oder aufgrund von Staatsverträgen berechtigt sind, das
mautpflichtige Straßennetz befahren
- Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollwache bzw. Zollverwaltung und der Justizwache
- Heeresfahrzeuge (§ 2 Abs.1 Ziffer 38 Kraftfahrgesetz 1967)
- Kraftfahrzeuge, die im Rahmen des Ãœbereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des
Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden
teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (PfP-SOFA, BGBl. III
Nr. 136/1998) eingesetzt werden
- Kraftfahrzeuge, die in Durchführung von Maßnahmen der Friedenssicherung im Rahmen
einer internationalen Organisation, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa oder der Europäischen Union auf Grund eines Beschlusses im Rahmen der
gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingesetzt werden
und nicht zu vergessen:
In den Zulassungspapieren muss das Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug zugelassen sein!!!
Thomas Rauch, Hauptverwalter
AFKdo Gloggnitz, NÖ
weiter Infos unter:
www.asfinag.
www.go-maut.at |
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