Sachbeschädigungen zu „Halloween“ – Information
Datum: 29.10.2004 07:22:36
Thema: Zivilschutz


Halloween war schon vor vielen hundert Jahren bei den Kelten in Irland ein Grund zum Feiern. Der Sommer, und damit die helle warme Jahreszeit gingen zu Ende. Nun begannen die dunklen Monate und die Kelten glaubten, dass in dieser Zeit die Seelen der Toten die Erde besuchen. Daher sind die typischen Halloween-Verkleidungen auch ziemlich gruselig (Gespenster, Skelette, Hexen, Teufel, usw). In Amerika kehrte man zum alten Brauchtum von Halloween zurück. Das Fest wurde modernisiert und mit der Zeit hat es seine jetzige Form angenommen. Es ist eigentlich kein christliches Fest. Im Gegenteil zu Halloween wird sehr vielen heidnischen Bräuchen gefrönt. Auch in Österreich erfreut sich das Halloween Fest steigender Beliebtheit.

Kinder ziehen verkleidet durch die Strassen und klingeln an den Häusern, um Süßigkeiten zu erbitten. Hierbei wird der typische Spruch: "Süßes oder Saures" gerufen. Entsprechend dem Spruch werden den Kindern unterschiedlichste Süßigkeiten zugesteckt. Falls nicht, wird den Hausbesitzern ein Streich gespielt.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die „Streiche“ immer mehr in Sachbeschädigungen ausarten. Diese nach § 125 / 126 StGB strafbaren Handlungen werden sicher nicht nur von Kindern denen wahrscheinlich gar nicht bewusst ist, dass sie eine strafbare Handlung begehen, verübt sondern viel mehr auch von Jugendlichen oder alkoholisierten Bürgern begangen.

Ende Oktober werden auch in ganz Österreich wieder vermehrt Feiern und Veranstaltungen zu „Halloween“ am 31. Oktober 2004 stattfinden.
Durch eine Auswertung mit dem Sicherheitsmonitor konnte festgestellt werden, dass im Jahr 2003 zum angeführten Datum die Anzahl der angezeigten Sachbeschädigungen außergewöhnlich stark angestiegen ist. Dieser Umstand dürfte einerseits auf den höheren Alkoholkonsum bei den diversen Veranstaltungen und andererseits auf eine ausgelassene „Hochstimmung“ zu Halloween zurückzuführen sein.

Im Sinne der Kriminalprävention empfiehlt der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst daher folgende Maßnahmen:
  • Gegenstände (Gartenmöbel) nicht im Freien (Gärten, Terrassen, usw) lassen
  • Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten überprüfen bzw montieren
    (eventuell in Verbindung mit Bewegungsmeldern)

    Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst richtet einen Appell an alle „Brauchtumspfleger“ sich nicht aus Jux und Tollerei strafbar zu machen.

    Die eingesetzten Mittel zur Umsetzung der Streiche sollen dem Brauchtum entsprechen und nicht unverhältnismäßig (zB keine Farbbeutel verwenden, keine mutwilligen Zerstörungsaktionen setzen) gewählt werden.







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