Verkehrsunfall durch Alkohol und Suchtgift
Datum: 10.08.2002 06:20:40
Thema: Rund um den Globus


Am 07.08.2002 um 02.30 Uhr ereignete sich in Neustift i.St. auf der Milderergemeindestraße ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Ein Pkw prallte gegen einen Betonblumentrog und der dortigen Parkplatzbeleuchtung. Es entstand ein erheblicher Sachschaden. Beim Eintreffen der Gendarmeriebeamten befand sich ein offensichtlich alkoholisierter 18-jähriger deutscher Staatsangehöriger beim Unfallfahrzeug. Er führte an, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Unfalles von einer 21-jährigen deutschen Staatangehörigen gelenkt worden sei und diese Fahrerflucht begangen habe.

Im Zuge der von den Gendarmeriebeamten geführten umfangreichen Fahndungs- und Erhebungstätigkeiten konnte die Frau in einem Hotel in Neustift i.St. ausgeforscht werden. Sie war offensichtlich alkoholisiert und stand unter Beeinträchtigung durch Suchtgift und war vorerst nicht ansprechbar.

Im Zimmer konnten Suchtgiftutensilien sichergestellt werden. Die Erhebungen ergaben, dass sich beide am Abend des 06.08.2002 gemeinsam in einer Bar in Neustift i.St. aufhielten und reichlich Alkohol konsumierten. am 07.08.2002 gegen 02.10 Uhr lenkte die Frau den Pkw in einem durch Alkohol und vermutlich durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand auf der Milderergemeindestraße zum Hotel. Der Mann fuhr am Beifahrersitz mit. Im Zimmer kam es zu einem Streit, worauf der Mann das Zimmer verließ. Der Mann, der nicht im Besitz einer erforderlichen Lenkerberechtigung ist und sich ebenfalls in einem durch Alkohol- und vermutlich durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand befand, nahm den Pkw der Frau unbefugt in Betrieb und lenkte diesen auf der Mildererbundesstraße vom Hotel Richtung talauswärts zurück zur Bar. Er kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Blumentrog und gegen die dortige Parkplatzbeleuchtung. Am Pkw entstand Totalschaden. Der Blumentrog und die Beleuchtung wurden stark beschädigt. In weiterer Folge versuchte er den Pkw von der Unfallstelle zu entfernen, weil dies misslang, verließ er die Unfallstelle. Er verständigte Kollegen und wollte gemeinsam mit diesen den Pkw von der Unfallstelle entfernen. Zu diesem Zeitpunkt traf die von Passanten verständigte Gendarmeriestreife ein.

Die Frau konnte sich aufgrund der Alkoholisierung und des Suchtgiftkonsums an den gesamten Vorfall während der Nacht nicht erinnern. Der Mann versuchte, die Frau für den Unfall verantwortlich zu machen. Aufgrund der gezielten Erhebungen bestanden an den Aussagen des Mannes Zweifel und nach längerem Befragen legte er am GP Neustift i.St. ein Geständnis ab. Die Frau, die sich offensichtlich in einem psychischen Ausnahmezustand befand (sie war renitent, schrie lautstark und ausfällig die Beamten an, schlug gegen das Mobilar am GP Neustift i.St. und äußerte wiederholt Selbstmordabsichten), konnte am GP Neustift i.St. nicht beruhigt werden und es musste der diensthabende Arzt beigezogen werden. Er veranlasste die ärztliche Betreuung in der Klinik Innsbruck.





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