Vorschlag: Arbeitszeitenausfall freiwilliger Einsatzkräfte soll über KAT-Fonds abgegolten werden
Datum: 31.08.2005 06:04:33
Thema: Zivilschutz


Nach den Erfahrungen der jüngsten Hochwasserkatastrophen fordert Landeshauptmann Jörg Haider als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz und Kärntner Katastrophenschutzreferent eine Neuregelung der Zuständigkeiten in Katastrophenfällen. Haider: "Derzeit gibt es zwei Arten von Katastrophen, Bundes- und Landeskatastrophen. Das ist Unsinn, denn Katastrophe ist Katastrophe." Im Notfall müsse rasch und effizient geholfen werden, alleine das zähle. Daher müsse im Katastrophenfall eine einheitliche Führung durch den jeweiligen Landeshauptmann sichergestellt werden, betonte Haider, der diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Landeshauptleutekonferenz setzen wird.

Um auf Länderebene einen geschlossenen Kompetenzbereich für die operative Hilfeleistung nach Katastrophenfällen schaffen zu können, sollten derzeit noch dem Bund obliegende Kompetenzen für die Katastrophenbekämpfung - etwa im Bergrecht oder Forstwesen - ebenfalls den Ländern zukommen, erklärte Haider. Diese Neuregelung werde auch von allen Landeshauptleuten sowie vom Österreich-Konvent gefordert. Der Kärntner Landeshauptmann verwies weiters darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Koordinationszuständigkeit zudem in der innerstaatlichen und vor allem in der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz einen enormen Mangel darstelle. Für die Umsetzung des geforderten zeitgemäßen und optimierten Katastrophenschutzmanagements müssen laut Haider auch in Gesetzgebung- und vollziehung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.

Des weiteren möchte sich Haider dafür einsetzen, dass freiwillige Einsatzkräfte, die im Katastrophenfall helfen, den Arbeitszeitenausfall einheitlich aus Mitteln des Katastrophenfonds abgegolten bekommen. Denn es sei nicht einzusehen, dass Freiwillige für den Dienst am Nächsten auch noch Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen, so der Landeshauptmann.





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