Warnweste entspricht nicht dem Gesetz?
Datum: 09.09.2005 07:29:06
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


FOTO: KFV

KfV-Check bei über hundert Autolenkern ergab: Ein Viertel der mitgeführten Warnwesten entspricht nicht den gesetzlichen Vorschriften

Seit 1. Mai 2005 muss jeder Lenker eines mehrspurigen Kfz eine Warnweste im Fahrzeug mitführen und diese in vorgeschriebenen Fällen auch anziehen. Eine kürzlich durchgeführte Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) mit einem Reflexmessgerät unter mehr als hundert Autofahrern auf der Wiener Donaustadtstraße hat aber wenig glänzende Ergebnisse ans Tageslicht gebracht. "Die Reflektorstreifen fast eines Viertels der untersuchten mitgeführten Warnwesten waren nicht gesetzeskonform", weiß Dr. Othmar Thann, Direktor des KfV. "Die Lichtstärke entsprach hier nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststufe eins, sondern musste ganz eindeutig in Stufe null eingeordnet werden." Weitere rund 20 Prozent waren falsch gekennzeichnet.

  • Die gesetzlichen Anforderungen an Warnkleidung
    Im Kraftfahrgesetz (KFG) ist festgelegt, dass die mit weiß retroreflektierenden Streifen versehene Warnweste der ÖNORM EN 471 (am Etikett der Weste meist mit "EN 471" angeführt) entsprechen muss. Diese Norm teilt die schützenden Kleidungsstücke in drei Klassen ein, wobei Klasse drei die beste und Klasse eins die schlechteste Kategorie ist. Unterschieden werden diese Klassen unter anderem anhand der Mindestfläche des sichtbaren Materials und an den Mindestrückstrahlwerten, gemessen in Candela. "Das Gesetz schreibt zwar nicht vor, welche Warnwesten-Klasse mitgeführt werden muss - die Weste muss aber zumindest der Klasse eins gerecht werden", führt Thann aus. In welche Klasse eine Weste einzuordnen ist, muss am Kleidungsstück vermerkt sein.

  • Viele Westen falsch gekennzeichnet, jede vierte nicht gesetzeskonform
    Rund 50 Prozent der untersuchten Warnwesten ließen in punkto Qualität keine Wünsche offen. Sie leuchteten mit 330 Candela oder mehr und konnten somit in die Warnwesten-Klasse zwei eingeordnet werden. Etwa jede dritte Weste brachte es immerhin noch auf die Qualitätsstufe eins (250 bis 329 Candela). "Hier machte sich aber bereits ein Problem bemerkbar: Viele dieser Warnwesten waren mit Stufe zwei gekennzeichnet, entpuppten sich im Test aber als Exemplare der Stufe eins", zitiert Thann das Ergebnis der KfV-Erhebung. Besonders bedenklich war, dass jede vierte untersuchte Warnweste trotz des EN 471-Stempels am Etikett überhaupt nicht den Anforderungen des Gesetzgebers an die Lichtstärke entsprach. "Diese Stücke erreichten maximal 249 Candela, waren daher eindeutig der Qualitätsstufe null zuzuordnen und somit nicht gesetzeskonform", erläutert Thann. Da diese Westen keinen ausreichenden Schutz bieten, wurden sie vor Ort durch KfV-Mitarbeiter ausgetauscht. Dass der Preis kein Indikator für Qualität ist, zeigte sich sehr deutlich: Während die billigste Weste als Stufe zwei klassifiziert werden konnte, erreichte das teuerste Stück die blamable Stufe null. Befragt nach dem Kaufort der Warnwesten gaben rund 40 Prozent der Lenker an, dass die Weste ein Geschenk war.

  • Wer haftet für fehlerhafte Warnwesten?
    Der Lenker kann nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine Warnweste nicht die Kennzeichnung EN 471 aufweist. Ist die Norm aber am Etikett vermerkt, kann der Lenker davon ausgehen, dass er ein gesetzeskonformes Produkt erworben hat. Er handelt also nicht fahrlässig und kann auch nicht bestraft werden, wenn die Warnweste nicht den vorgeschriebenen Kriterien entspricht.

  • Auch Warnwesten haben nur begrenzte Haltbarkeit!
    In rund acht Prozent der überprüften Fahrzeuge gab es trotz der seit vier Monaten in Kraft getretenen Mitführverpflichtung noch immer keine Warnweste. Jeder dritte Lenker hatte auch an die Beifahrer gedacht und auch gleich ein zweites Exemplar im Auto. Beim Aufbewahrungsort gibt es aber noch Raum für Verbesserungen: Rund 28 Prozent der Warnwesten wurden nicht griffbereit im Kofferraum oder auf der hinteren Ablagefläche aufbewahrt. Auch das beliebte Schmücken der Sitze mit den knalligen Westen ist nicht die beste Lösung. "Zum einen kann die Warnweste auf diese Weise bei einem Unfall dem Seitenairbag in die Quere kommen", warnt Thann. "Außerdem hat das Grundmaterial, also der gelbe oder orange Stoff, nur eine begrenzte Haltbarkeit. Wenn es ständig dem Licht ausgesetzt wird, kann sich die Lebensdauer der Weste bis auf ein halbes Jahr reduzieren, da sie ausbleicht."





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