Tödlicher Reitunfall in Großweißenbach
Datum: 19.02.2007 07:18:30
Thema: Einsätze Rettungsdienst


Am 18.02.2007 ritt eine 21-jährige Zahnarzthelferin aus dem Bezirk Zwettl mit der 8-jährigen Warmblutmischlingsstute "Lady" vom Einstellplatz in 3910 Großweißenbach durch das westliche Waldgebiet der Riede Kaltenbrunnerlüß der KG Großweißenbach in Richtung Ritterkamp, Bezirk Zwettl NÖ. In ihrer Begleitung befand sich der Besitzer des Pferdes, ein 33-jähriger Fliesenleger aus dem Bezirk Zwettl, welcher auf der 16-jährigen Hannoveranerstute "Rina" ritt.

Gegen 14:30 Uhr, nach einer Ausrittzeit von ca. 1 Stunde, befanden sie sich bereits wieder auf den Heimweg vom Ritterkamp in Richtung Großweißenbach noch im Waldgebiet Riede Kaltenbrunnerlüß. Auf dem dort gut ausgebauten Forstweg ritt der Mann ca. 20 - 30 Meter vor der Frau, wobei sie beide in einem verhaltenen Trab ritten. Die Frau dürfte anschließend offensichtlich die Kontrolle über ihr Pferd verloren haben, da sie den Mann galoppierend überholte und dabei nicht den vereinbarten Forstweg folgend rechts sondern geradeaus weiter einen schmalen Waldweg folgte. Nach ca. 100 Meter lag ein durch einen Sturm entwurzelter Baum schräg über den Waldweg. Dieser war zufolge des kurvigen Wegverlaufes jedoch erst in Entfernung von etwa 20 Meter sichtbar. Die Frau, welcher es offensichtlich nicht mehr gelang ihr Pferd anzuhalten dürfte mitsamt dem Pferd unter dem Baum durchgeritten und dabei mit dem Kopf gegen den Baum gestoßen sein. Auf dem Baum waren Spuren des Anstoßes deutlich sichtbar. Die Reiterin erlitt dabei einen offenen Schädelbasisbruch und verstarb noch an der Unfallstelle. Der unmittelbar nachfolgende Fliesenleger konnte den Unfall selbst nicht wahrnehmen sondern fand die 21-Jährige am Boden liegend vor. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen konnte der herbei gerufene NAW des KH Zwettl sowie der Gemeindearzt nur mehr den Tod feststellen. Die STA Krems/Donau wurde von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt und stellte keine Anträge. Die Zahnarzthelferin war eine ausgebildete Reiterin und als solche Besitzerin eines Reiterpasses. Weiters war sie selbst Besitzerin zweier Pferde und mit dem zur Unfallszeit von ihr gerittenem Pferd zufolge mehrerer Ausritte vertraut. Sie trug keinen Reithelm. Das verwendete Zaum- und Sattelzeug entsprach den Ansprüchen und wies keinerlei Mängel auf. Hinweise auf fremdes Verschulden konnten nicht ermittelt werden.





Dieser Artikel kommt von wax.AT - Das Portal für Feuerwehr und Rettungsdienst
https://www.wax.at

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.wax.at/modules.php?name=News&file=article&sid=23507