Waldbrandkosten: Verwaltungsgerichtshof gibt Feuerwehren recht
Datum: 10.07.2007 06:49:24
Thema: News aus der Feuerwehr


Urteil mit landesweiter Bedeutung: Republik hat FF die Kosten für die Bekämpfung von Waldbränden zu ersetzen.

Erfolg für Dr. Peter Eigenthaler, den Feuerwehrjuristen des Bezirkskommandos, im Kampf um wichtiges Geld für die FF. Ein am Donnerstag eingetrudeltes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das richtungsweisend für das ganze Land ist, besagt: Die Republik muss gemäß NÖ Forstausführungsgesetz die Kosten, die aus der Bekämpfung von Waldbränden erwachsen, ersetzen.

Die Vorgeschichte: Im August 2003 wurden die Feuerwehren Türnitz und St. Aegyd zu Waldbränden in ihren Gemeindegebieten gerufen, in aufwändigen und langwierigen Einsätzen und mit großer Unterstützung zahlreicher Nachbarfeuerwehren wurden diese Brände auch erfolgreich bekämpft. Zumal Ausrückungen dieser Art mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden sind, machten die Florianis beider Wehren im Behördenwege die Einsatzkosten geltend und verrechneten für Mannschafts- und Versorgungskosten, Ausgaben für Treibstoff, beschädigtes Material usw. einen Kostenersatz von insgesamt rund 58.000 Euro.

In einem ersten Bescheid wurden beiden Feuerwehren rund 12.000 Euro zugesprochen - eine Summe, mit der die Florianis nicht zufrieden sein konnten. Am Berufungsweg legte der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich die Kostenersatzrechnung neu fest. Fazit: Den beschwerdeführenden Feuerwehren wurden in Folge gar nur mehr knapp 1700 Euro zugesprochen.
In seiner Funktion als Rechtsanwalt und Feuerwehrjurist des Bezirksfeuerwehrkommandos Lilienfeld reichte Dr. Peter Eigenthaler beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde gegen diesen Bescheid ein - und bekam nun Recht. Den Feuerwehren Türnitz und St. Aegyd stehen demnach die geforderten 58.000 Euro zu. . .

Quelle: Markus Zauner, NÖN Lilienfeld, www.noen.at





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