Kärnten fordert: Keine Mineralölsteuer für Blaulichtorganisationen
Datum: 21.11.2007 07:19:10
Thema: News aus der Feuerwehr


LH Haider: Finanzieller Mehraufwand kann von Non-Profit-Organisationen nicht getragen werden - Rettungs-Euro wird verdoppelt =

Klagenfurt (LPD) - Blaulichtorganisationen wie Rettung und Feuerwehr müssten von der Mineralölsteuer befreit werden. Eine Resolution an den Bund mit dieser Forderung verabschiedete heute, Dienstag, das Kollegium der Kärntner Landesregierung in der Regierungssitzung. Wie Landeshauptmann Jörg Haider berichtete sei diese Forderung von LHStv. Gerhard Dörfler eingebracht worden.

"Es kann nicht sein, dass der Finanzminister an jedem Rettungseinsatz mitverdient", sagte der Landeshauptmann. Diese Organisationen seien im Dienste der Bevölkerung unterwegs, um Leben zu retten. Der finanzielle Mehraufwand durch die Mineralölsteuer könne auf Dauer von einer Non-Profit-Organisation nicht getragen werden, so Haider. "Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es seit 2005 eine Sonderregelung, mit der Resolution fordern wir jetzt auch eine Befreiung der Rettungsorganisationen von der Mineralölsteuer."

Einstimmig beschlossen wurde das Rettungsdienstförderungsgesetz. Da die Gemeinden für 2007 keine Vorsorge getroffen hätten, würden Land und Gemeinden durch einen Sonderbetrag von insgesamt 1,6 Millionen Euro die Kosten für 2007 im nächsten Jahr abdecken, berichtete der Landeshauptmann. In der Neuregelung 2008 werde dann der Rettungs-Euro verdoppelt. "Der gemeinsame Betrag von Land und Gemeinden steige dann von 2,63 Millionen Euro auf 4,9 Millionen Euro."

Die Resolution im Wortlaut:

Die massive Erhöhung der Treibstoffpreise einerseits durch die Erhöhung der Mineralölsteuer sowie durch den gestiegenen Ölpreis stellt eine finanzielle Belastung für Organisationen der Rettungsdienste sowie der Feuerwehren dar. Diese Organisationen haben daher, um ihre Dienstleistungen im Rahmen der Lebensrettung und Gesundheit für die Menschen auszuüben, finanzielle Nachteile.

Angesichts der hohen Mehreinnahmen der MÖSt. wird der Bund insbesondere der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, eine Regelung zu treffen, wonach die Rettungsorganisationen wie z.B. Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe etc. sowie Feuerwehren eine Rückvergütung der Mineralölsteuer im Rahmen ihrer Tätigkeiten erhalten.

(S E R V I C E: Zu dieser Presseaussendung gibt es einen O-Ton von LH Haider auf www.ktn.gv.at)
(Schluss)

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