Erstalarmierung und Erweiterte Alarmierung
Datum: 20.02.2002 08:01:05 Thema: News aus der Feuerwehr
Diejenigen die ihre Alarmierungen über eine Bereichsalarmzentrale bekommen betriffts eventuell:
Die Bereichszentralen sind laut der Alarmierungsverordnung nur zur Durchführung der 1. Alarmierung verpflichtet.
Doch was ist "Erstalarmierung" und was "Erweiterte Alarmierung" ?
Unter Erstalarmierung fallen:
- Feuerwehren
- Rettungsdienste
- Exekutive
- Energieversorger
- Rauchfangkehrer
- alles was zur Bekämpfung einer unmittelbaren Gefahr notwenig ist
Nicht darunter fallen:
- Verständigung von Angehörigen der Einsatzkräfte
- Verständigung der Arbeitstätten von Betrieben
- Versorgungsaufgaben
- usw.
Für diese Aufgaben ist es wohl die beste Lösung die feuerwehreigene fallweise Besetzte Funkfixstation in betrieb zu nehmen.
Sieh auch Dowloads - Gesetze und so Zeug
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