Erstalarmierung und Erweiterte Alarmierung
Datum: 20.02.2002 08:01:05
Thema: News aus der Feuerwehr


Diejenigen die ihre Alarmierungen über eine Bereichsalarmzentrale bekommen betriffts eventuell:



Die Bereichszentralen sind laut der Alarmierungsverordnung nur zur Durchführung der 1. Alarmierung verpflichtet.
Doch was ist "Erstalarmierung" und was "Erweiterte Alarmierung" ?

Unter Erstalarmierung fallen:

  • Feuerwehren

  • Rettungsdienste

  • Exekutive

  • Energieversorger

  • Rauchfangkehrer

  • alles was zur Bekämpfung einer unmittelbaren Gefahr notwenig ist



Nicht darunter fallen:

  • Verständigung von Angehörigen der Einsatzkräfte

  • Verständigung der Arbeitstätten von Betrieben

  • Versorgungsaufgaben

  • usw.



Für diese Aufgaben ist es wohl die beste Lösung die feuerwehreigene fallweise Besetzte Funkfixstation in betrieb zu nehmen.



Sieh auch Dowloads - Gesetze und so Zeug



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