5.Juli: Österreichweiter Sirenentest
Datum: 03.07.2008 06:47:48
Thema: Zivilschutz


Dieser Samstag bringt um 12 Uhr den quartalsmäßigen Probelauf aller Sirenensignale, diesmal ausgelöst von der Landeswarnzentrale für das gesamte Bundesland. Damit wird auch das Stadtgebiet flächendeckend auf die Funktionalität dieses Alarmsystems überprüft. Branddirektor Dr. Otto Meisenberger, als Leiter der Abteilung „Katastrophenschutz und Feuerwehr“ auch oberster Grazer Zivilschützer, erklärt dazu: „Die insgesamt 85 Sirenenanlagen in Graz können nur dann ihre Funktion wirklich erfüllen, wenn einerseits jeder weiß, was die Signale bedeuten, und andererseits das Zivilschutzreferat über etwaige Ausfälle informiert wird!“

Graz verfügt über insgesamt 85 Sirenenanlagen auf öffentlichen, aber auch privaten Gebäuden zur Warnung und Alarmierung der Bevölkerung. Die Sirenen sind Teil des gesamtösterreichischen Warn- und Alarmsystems, das rund 7.800 Anlagen, davon ca. 1.300 in der Steiermark, umfasst. Diese Einrichtungen werden über Funk gesteuert und können je nach Anlassfall und Ausmaß von der Grazer Feuerwehr, der Landeswarnzentrale in Graz (dies ist am 5. Juli der Fall) oder der Bundeswarnzentrale in Wien ausgelöst werden.

Diese Zivilschutzsignale werden am kommenden Samstag hintereinander ab 12.00 Uhr abgestrahlt:

Warnung (3 Minuten Dauerton),
Alarm (1 Minute auf- und abschwellender Ton)
Entwarnung (1 Minute Dauerton).

Das Signal “Sirenenprobe” (15 Sekunden, wie sonst samstags) wird nicht ausgelöst. Bei der Überprüfung der Sirenen sind die Behörden ganz wesentlich auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen. Nur wenn Meldungen über nicht oder fehlerhaft funktionierende Sirenenanlagen der Behörde von der Bevölkerung mitgeteilt werden, können die notwendigen Instandhaltungsarbeiten umgehend veranlasst werden.

Die Grazerinnen und Grazer werden daher ersucht, am Samstag zu beobachten, ob die Signale auch tatsächlich zu vernehmen sind, und gegebenenfalls das Zivilschutzreferat der Stadt Graz ab kommenden Montag unter Tel. 872 – 5777 über nicht ordnungsgemäß funktionierende Sirenenanlagen in Kenntnis zu setzen.

Quelle: Mag. Wolfgang Hübel, Katastrophenschutz & Öffentlichkeitsarbeit





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