Sammelstelle Tote - Wer ist zuständig ?
Datum: 02.03.2002 07:48:36
Thema: Übungsberichte und Ausbildung


Ein Foto mit den 6 Toten des Zugunglück in Wamersdorf in Leichensäcken war Grund für www.wax.at einmal nachzufragen wie man sich solche Behältnisse besorgen kann, wenn der Fall eintreten sollte, das man sie braucht...


Doch wer ist dafür zuständig??
Die Rettungsorganisationen? Die Behörden? Die Exekutive? Die Bestatter?


Wir haben bei einem RK-Offizier und bei einem Bestatter nachgefragt.

Dazu der RK-Offizier:

Die Sammelstelle Tote ist eine Einrichtung außerhalb der
Sanitätshilfestelle.

Aufgabe der Sanitäter ist es die Toten würdevoll aufzubahren. Was bedeutet:
Auf der Trage mit der Rettungsdecke zuzudecken und vor Anderen zu "schützen"
(Presse,...).

Ansonst ist die weitere "Versorgung" und der Abtransport Aufgabe des
Bestattungsdienstes. Dies ergibt sich aus den hierfür gesetzlichen
Bestimmungen. Dem Rettungsdienst ist es z.B. verboten Leichen zu
transportieren. Die von Dir erwähnten Leichensäcke wären eigentlich von der
Behörde zu bevorraten, oder zumindest dem Bestatter zur Verfügung zu
stellen.



Der Bestatter schickte uns diese Zeilen:

Eine entsprechende Anzahl von Sanitäts- bzw. Notsärgen hat jeder Bestatter
zu lagern. Bei Großschadensereignissen tritt der Alarmplan der Bestatter in
Kraft (ja,ja,) der die gegenseitige Unterstützung regelt um in
entsprechender Art wirken zu können.


Sieh hierzu auch unsere Reportage Großschadensbewältigung aus der Sicht des Roten Kreuz






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