Silvesterfeiern (x)
Datum: 31.12.2008 10:11:36
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


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Um ein gefahrloses Silvestererlebnis zu haben, möchte die FF Sitzenberg hinweisen, dass einige Dinge beim Abschießen von Leuchtfeuern und Raketen zu beachten sind.

Beim Kauf der Feuerwerkskörper ist darauf zu achten nur zugelassene Knaller und Raketen zu verwenden. Diese sind bei der Beschreibung gekennzeichnet und haben die gesetzlichen Sicherheitshinnweise. Im Fachhandel sind in Österreich nur solche zu erwerben.

Die einschlägigen Gesetze besagen, dass Knallkörper der Klasse 2 nur von Personen über 18 Jahren verwendet werden dürfen. Die Klasse 2- Kracher und Raketen (wie unten abgebildet) dürfen im verbauten Gebiet überhaupt nicht verwendet werden. Abschussrampen mittels leere Flaschen in Getränkekisten haben sich zum Abschießen bewährt. Start- und Zielgebiet der Raketen bei Tageslicht erkunden.

Nicht gegen Personen richten und nicht in der Hand zünden (Gefahr von schweren Verbrennungen!) Nicht gegen Gebäude, auf Parkplätze oder in Baum oder Gebüschgruppen zielen (Brandgefahr!) Kinder, aber auch Erwachsene Gehörschutz verwenden. Trommelfelltrauma sind besonders bei Kindern leicht möglich.

Gesetzliches Verbot des Abschießens von Pyrotechnika bei Kirchen, Alters- und Pflegeheimen sowie bei Spitälern beachten. Wenn sie sich vorher, am besten einige Stunden vor Beginn der Feierlichkeiten diese Tips überlegen kann ihren Festivitäten nichts mehr entgegenstehen.

Sollte trotzdem etwas passieren: bei Verbrennungen und Verletzungen Notruf 144 (Rettung rufen)
Im Brandfall Notruf 122 rufen und die FF Sitzenberg verlangen.

Die Feuerwehr Sitzenberg wünscht allen ein glückliches und gesegntes neues Jahr 2009

Quelle: OBI Stefan Öllerer, FF Sitzenberg





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