Bundesheer: Zwischenergebnisse der Untersuchungskommission liegen vor
Datum: 29.01.2009 07:13:42 Thema: News aus anderen Organisationen
Volle Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Polizei; Erste
Maßnahmen wurden getroffen; =
Wien (BMLV) - Die Untersuchungskommission des Militärkommandos
Niederösterreich hat einen ersten Zwischenbericht zu den Ereignissen
am Übungsplatz Korneuburg vorgelegt. Die Zwischenergebnisse und alle
damit im Zusammenhang stehenden Protokolle und Niederschriften werden
der Staatsanwaltschaft Korneuburg zur Verfügung gestellt.
Das
Bundesheer steht in enger Kooperation mit Staatsanwaltschaft und
Polizei, um eine lückenlose Aufklärung der Ereignisse zu
gewährleisten. Der Endbericht der Untersuchungskommission wird
innerhalb der nächsten 10 Tage erwartet. Weiters sind die
Untersuchungen der Gruppe Kontrolle, dem höchsten Kontrollgremium im
Verteidigungsministerium, sowie der Parlamentarischen
Bundesheer-Beschwerdekommission im Laufen.
Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung wurde untersucht
Das Ergebnis der Befragung in Zusammenhang mit dem im Raum stehenden
Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung ergab divergierende Aussagen:
Ein Drittel der Rekruten, so die Untersuchungskommission, fühlte sich
durch die Vorgesetzten eingeschüchtert und meinte, dass Hilfe
untersagt wurde, das zweite Drittel hielt die Reaktion der Ausbilder
für richtig. Das dritte Drittel machte dazu keine Angaben. Der
Vorwurf der Einschüchterung wird durch die
Bundesheer-Beschwerdekommission geprüft.
Der Übungsleiter selbst, hatte sich unmittelbar, nachdem er erkannt
hatte, dass sich auf der A22 ein Unfall ereignet hat, ein
persönliches Bild von der Lage gemacht. Er sah dabei, bevor er noch
die Unfallstelle einsehen konnte, das Blaulicht von
Einsatzfahrzeugen.
Er beurteilte daher die Hilfeleistung durch sein Personal als nicht
erforderlich.
Zudem gab ein Rekrut zu Protokoll, dass eine Hilfeleistung von Seiten
der Rekruten nicht möglich, ja sogar gefährlich gewesen wäre. Die
Soldaten hatten weder die erforderliche Ausrüstung (Warnjacke) noch
konnten sie direkt zur Unfallstelle gelangen. Die Unfallstelle ist
durch einen Wildzaun vom Übungsplatz getrennt und nur über die
Autobahnzufahrt zur Tankstelle möglich.
Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten; Disziplinarverfahren wurde
eingeleitet
Die heeres-internen Sicherheitsbestimmungen für den Einsatz von
Knall-, Markier- und Signalmunition wurden nicht in vollem Umfang
eingehalten; die notwendigen Gefahrenzonen wurden unterschritten.
Unabhängig davon, ob die Nicht-Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht,
wird daher ein Disziplinarverfahren gegen den
Ausbildungsverantwortlichen eingeleitet.
Ob die Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen in einem direkten
oder indirekten Zusammenhang mit dem Unfall steht, wird von
unabhängigen Gutachtern bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt.
Volle Kooperation mit ermittelnden Behörden
Darüber hinaus wurden am 27. Jänner 2008, unter Einbeziehung von
Spezialisten des Bundesheeres am Truppenübungsplatz Allentsteig
Versuche mit Nebelhandgranaten durchgeführt. Die Ergebnisse dazu
liegen noch nicht vor. Bei Vorliegen werden sie der
Staatsanwaltschaft übermittelt.
Garnisonsübungsplatz gesperrt
Der Garnisonsübungsplatz Korneuburg wurde unverzüglich für die
Verwendung von Nebelhandgranaten bis zur Feststellung der
Unfallursache gesperrt.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Presseabteilung
Mobil: +43 664-622-1005
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