ÖAMTC-Flugrettung: Keiler werden immer dreister
Datum: 29.01.2009 15:48:38
Thema: News von den Rettungsorganisationen


Geschädigte können vom Vertrag zurücktreten
Wien - Die Keiler für Flugrettungspolizzen sind an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten: Unter dem Vorwand eine telefonische Umfrage zum Thema Flugrettung durchzuführen, wird in der Steiermark derzeit massiv versucht, Versicherungspakete an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Dieses soll im Fall der Fälle den Einsatz eines Notarzthubschraubers garantieren.

"Mittlerweile sind uns derartige Vorfälle nahezu aus ganz Österreich bekannt", berichtet Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung. "Unter dem Vorwand der Unterstützung für die Flugrettung in Österreich verkaufen diese 'Keiler' Versicherungen." Die ÖAMTC-Flugrettung steht jedoch in keinerlei Zusammenhang mit derart dubiosen Keilermethoden. Durch derartige Mitgliedschaften wird nicht die Flugrettung in Österreich unterstützt.

Mit den angebotenen Produkten erwirbt man angeblich neben der Möglichkeit einer Krankenrückholung aus dem Ausland auch einen exklusiven Anspruch auf den Einsatz eines Notarzthubschraubers. "Eine versprochene 'Garantie auf Leistungserbringung' ist völlig unnötig, weil die ÖAMTC-Flugrettung jedem hilft, sobald sie alarmiert wird", stellt Kraxner klar. Die Mitgliedschaft eines Notfallpatienten in einer Flugrettungsorganisation ist keine Voraussetzung für den Einsatz eines Notarzthubschraubers.

Personen, die einen Vertrag unterschrieben haben, können entsprechend dem Versicherungsvertragsgesetz binnen 14 Tagen vom Vertrag mit einem eingeschriebenen Brief zurücktreten, raten die ÖAMTC-Juristen.

Sicher mit dem ÖAMTC-Schutzbrief
Einzig Freizeit- und Sportunfälle in alpinem Gelände werden auch durch die ÖAMTC-Flugrettung direkt an die Patienten in Rechnung gestellt. Jedes Jahr bewährt sich daher vor allem für viele Hobbysportler ihre ÖAMTC-Mitgliedschaft samt Schutzbrief. Für Clubmitglieder mit Schutzbrief übernimmt der ÖAMTC die Bergekosten bis zu einer Höhe von 4.500 Euro.

Übrigens sind beim ÖAMTC-Schutzbrief auch Ehepartner oder Lebengefährten im selben Haushalt sowie Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres mitgeschützt.

Quelle: ÖAMTC





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