Neue Sicherheitsstandards bei Gefahrguttransporte
Datum: 14.05.2009 08:22:43
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


Entbürokratisierung bei den schriftlichen Weisungen

Wien (PWK371) - Für Gefahrguttransporte gibt es seit 1. Jänner neue Sicherheitsstandards, die Übergangsfrist läuft allerdings noch bis 30. Juni: "Damit ist die Zettelwirtschaft Geschichte, denn die Unternehmen können ab sofort auf die neuen Gefahrengutvorschriften umstellen und Vereinfachungen bei den Begleitdokumenten wie den schriftlichen Weisungen nutzen", wies heute der Obmann der Sparte Verkehr und Transport in der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Bollmann, auf die Neuerungen durch ADR 2009; RID 2009 und ADN 2009 hin. Die Schriftlichen Weisungen richten sich an die Lenker und beschreiben die bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen. Vereinheitlicht werden auch die am Fahrzeug mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände.

Bollmann: "Auf vier Seiten enthalten die neuen Schriftlichen Weisungen farblich die Gefahrzettel der 13 Gefahrenklassen, bezeichnen die bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Maßnahmen und führen die am Fahrzeug mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände an."

Künftig müssen die schriftlichen Weisungen nur mehr in einer Sprache mitgegeben werden, die jeder Lenker lesen und verstehen kann. Bisher war dieses Dokument zusätzlich in den Sprachen der Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer erforderlich. Die schriftlichen Weisungen werden, nachdem der Transport beendet ist, nicht an dem Empfänger übergeben, sondern verbleiben beim Lenker.

"Etwa drei Prozent aller Güterbeförderungen sind Beförderungsvorgänge mit gefährlichen Stoffen und Gütern. Bis zu 150 Gefahrenguttransporte sind auf heimischen Autobahnen täglich unterwegs. Die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards gewährleistet, dass Unfälle mit Gefahrenguttransporten in Österreich zu seltenen Ereignissen gehören", erläuterte Bollmann. Gestattet werde auch ein "Rosinenpicken" aus ADR 2007 und ADR 2009. Im Fall der neuen Schriftlichen Weisungen für die Lenker bestünden keine Bedenken gegen deren Verwendung, wenn die Beförderung nach den Vorschriften 2007 durchgeführt werde.

Die neuen standardisierten Schriftlichen Weisungen sind derzeit in 25 Sprachen auf www.wko.at/gefahrgut abrufbar. Auch die von Österreich bei der UNO in Genf notifizierte deutsche Version der neuen Schriftlichen Weisungen steht als Download zur Verfügung und kann als Kopiervorlage herangezogen werden. (IP)

Rückfragehinweis:


Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Transport und Verkehr
Dr. Erik Wolf
Tel.: (++43) 0590 900-3251
mailto: bstv@wko.at
http://wko.at/verkehr


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