Brandereignis in Oberwart, Brand im Bezirk Neusiedl am See & Küchenbrand in Pöttelsdorf
Datum: 25.08.2010 07:03:55
Thema: Brandeinsätze


- Brandereignis in Oberwart:
Am 24.08.2010 kam es in der Tiefgarage des Atriums in Oberwart zu einem Schwelbrand bei einer an der Decke montierten Leuchtstoffröhre. Der Brand wurde durch einen Passanten, welcher Rauchgeruch wahrnahm, entdeckt.

Dieser verständigte die Stadtfeuerwehr Oberwart, welche insgesamt mit 100 Mann und 2 Fahrzeugen im Einsatz was und den Schwelenbrand innerhalb kürzester Zeit löschte.
Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes kann davon ausgegangen werden, dass der Brand von einer defekten Leuchtstoffröhre ausging. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 500 Euro.

- Brand im Bezirk Neusiedl am See:
Am 23.08.2010, gegen 15.30 Uhr, geriet eine Restmülltonne, die unmittelbar vor einem Holzkohlengrill auf einem Anwesen in Wallern abgestellt war, vermutlich durch die Resthitze des am Nachmittag des 22.08.2010 in Verwendung stehenden Grillers, in Brand. Von der Freiwilligen Feuerwehr Wallern konnte der Brand, bei dem neben der Restmülltonne eine Altpapiertonne, ein Wassertank zerstört und der Dachstuhl der Garage, eine Dachrinne, ca. 4 m² eines Blechdaches, mehrere Pflanzen und die Holzdeckenverschallung der Garage beschädigt wurden, gelöscht werden. Die Höhe des entstandenen Gesamtschadens beläuft sich auf ca. € 2.000,-.

- Küchenbrand in Pöttelsdorf:
Am 23.08.2010, gegen 14.50 Uhr, stellte eine 24-jährige Frau aus Pöttelsdorf eine Pfanne mit Öl auf den Kücheherd einer Wohnung in Pöttelsdorf (Bezirk Mattersburg), um dieses zu erhitzen. Während sie kurzzeitig die Küche verließ, entzündete sich das Öl in der Pfanne und das Feuer griff auf den Ofen über. Von einem Nachbarn konnte der Brand mittels Feuerlöscher gelöscht werden. Die Nachsicherung - unter Einsatz von schwerem Atemschutz - wurde von der Freiwilligen Feuerwehr Pöttelsdorf durchgeführt. Die Höhe des entstandenen Schadens ist derzeit unbekannt. Der helfende Nachbar wird, hinsichtlich des Vorliegens einer möglichen Rauchgasvergiftung, selbstständig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Quelle: SID





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