Eklat an der LFS Kärnten im Rahmen des Lotsen- und Verkehrsreglerlehrganges
Datum: 09.10.2010 17:45:30
Thema: Übungsberichte und Ausbildung


Am 07. und 08. Oktober 2010 wurde an der Landesfeuerwehrschule Kärnten der Lotsen- und Verkehrsreglerlehrgang durchgeführt. Dabei kam es gleich bei der Eröffnung des Lehrganges zwischen einem Ausbilder der LFS und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Schulausschusses, der selbst Teilnehmer an diesem Lehrgang war, zu einer heftigen Meinungsverschiedenheit.

Stein des Anstosses war der geplante reformierte Inhalt des Lehrganges. Nach zweijähriger Intervention der Polizei sollten die Mitglieder der Feuerwehren Kärntens nicht nur zu Lotsen und Verkehrsreglern ausgebildet werden, sondern zu beeideten Strassenaufsichtsorgangen. Seitens der Polizei (Landesverkehrsabteilung Kärnten, kurz LVA) wurden die dafür notwendigen Unterlagen in Zusammenarbeit mit der Abteilung 7 der Kärntner Landesregierung abgestimmt und vorbereitet, um auch eine rechtliche Abdeckung seitens des Gesetzgebers zu gewährleisten.

Scheinbar durch eine Reihe von Kommunikationsproblemen und Versäumnissen in der Vorbereitung (die nicht auf der Seite der LVA lagen) konnte der neue Kursinhalt nicht vom LFKdo bzw. Schulausschuss genehmigt werden. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Kursinhalte ausschließlich durch die Polizei bzw. den Gesetzgeber vorgegeben werden, die Feuerwehr also keinen Einfluss hat.

Durch die fehlende Genehmigung des Schulausschusses fühlte sich der stellvertretende Vorsitzende des selben gezwungen, die neuen Kursinhalte zu verbieten, verbunden mit der Drohung, den Ausbildner unverzüglich vor den LFK zu zitieren. Er bestand auf die Durchführung des Kurses nach alten Richtlinien und empfahl, die zusätzlichen Seiten aus den Lehrunterlagen zu entfernen (heraus zu reissen!!). Dies fand im Lehrsaal vor versammelten Kurs statt. Eine bessere Lösung wäre wohl gewesen, um ein Vieraugengespräch zu bitten.

Nach einer weiteren Intervention des Schulleiters (auf korrekte und professionelle Weise) wurde schlußendlich der Lehrgang mit den alten Inhalten durchgeführt.

Aber was ist hier der Aufreger? Auf den ersten Blick scheint es ja gerechtfertigt, dass nur Inhalte gelehrt werden, die vom Schulausschuss genehmigt werden. Das hat ja auch grundsätzlich so seine Richtigkeit. Aber was geschieht, wenn man hinter die Kulissen blickt?

Der ausgebildete und von der Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigte Feuerwehrmann darf
- Bei unaufschiebbaren Verkehrsbeschränkungen: Absichern bzw. Absperren der Einsatzstellen (zB bei Katastrophen- und Brandeinsätzen oder Unfällen).
- Geschlossene Züge von Straßenbenützern: Verkehrsregelung bei Kolonnenfahrt der Feuerwehren bei Einsätzen oder Einsatzübungen
- Verkehrsregelung bei Gefahr in Verzug: zB bei Brandeinsätzen, Unfällen oder in besonderen Ausnahmefällen im Auftrag der Behörden (Anm.: diese Ermächtigung gilt nicht für Autobahnen).

Besonders hervorgehoben wurde während des Unterrichtes, dass der Begriff „Gefahr in Verzug“ nicht automatisch für jeden Einsatz bzw. für die gesamte Dauer des Einsatzes gilt (zB die Bergung der Unfallwracks oder die Aufräumarbeiten nach einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person gilt nicht mehr als Gefahr in Verzug). Genau genommen würde in so einem Fall die Feuerwehr bereits ihre Kompetenzen überschreiten.

Den ausdrücklichen Begriff „illegal“ verwendete die LVA für Tätigkeiten wie Parkplatz einweisen für Veranstaltungen (auch wenn es für das eigene Feuerwehrfest ist) oder Absperrmaßnahmen bei Veranstaltungen (Läufen, Radrennen, Perchtenläufe etc.). Verschlimmert wird diese Tatsache noch, wenn der Einsatz von der Feuerwehr verrechnet wird. Man beachte in diesem Zusammenhang auch, dass Wiesen, die für Parkplätze verwendet werden, nicht unter den Terminus „Privat“ fallen, denn diese sind für alle Verkehrsteilnehmer unter den gleichen Umständen ohne jegliche Einschränkungen zu erreichen. Nur wenn eine Straße mit einem Schranken oder dergleichen abgesperrt ist, gilt sie als Privatstraße.

Auf diese Probleme hingewiesen, meinte der stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses lapidar, dass diese Tätigkeiten ohnehin nicht Aufgaben der Feuerwehren seien. Wie es jedoch in der Praxis aussieht, davon wussten sogar die anwesenden Polizeibeamten zu berichten. Kein Kommandant wird es sich leisten können, der Bitte (= in vielen Fällen gleichzusetzen mit Aufforderung) des Bürgermeisters nicht nachzukommen.

Sollte es im Rahmen einer solchen Tätigkeit zu einem Unfall kommen, läuft der eingesetzte Verkehrsposten gefahr, privat- und strafrechtlich belangt zu werden. Dass dies kein leeres Schlagwort ist, beweist ein Vorfall, wo sogar versucht wurde, einen Polizeibeamten nach einem Vorfall bei der Österreich-Radrundfahrt privatrechtlich zu belangen.

Zusammenfassend muss man sagen, dass es ärgerlich ist, dass viel zu viel Zeit verstreicht. Seit zwei Jahren drängt die Exekutive nachdrücklich auf eine Reformierung des Lehrganges. Denn einerseits engagieren sich viele Feuerwehrmitglieder gerne für Tätigkeiten, die in diese Bereiche fallen. Andererseits nehmen es die Funktionäre wissentlich und man muss fast sagen vorsätzlich in Kauf, dass diese Kameraden im Bereich der Illegalität agieren.

Abschließend möchte ich mich für den reißerischen Aufmacher dieses Artikels entschuldigen. Aber ich hoffe damit, so viel wie möglich Aufmerksamkeit zu erregen, um bestmöglich auf das meiner Meinung nach nicht zu vernachlässigende Problem hinzuweisen.

Dieser Artikel gibt ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder!





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