Luftverschmutzung durch Osterfeuer ?
Datum: 30.03.2002 07:41:47
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


"Allein in Graz sind bei der Feuerwehr 2.500 OSterfeuer angemeldet worden. Weil aber viele das Osterfeuer als Müllverbrennung missbrauchen, steigt die Staubbelastung um das Dreifache an." meldetder ORF Steiermark


Abgesehen von der Luftverschmutzung wird wohl für die Feuerwehren in weiten Teilen Österreichs die anhaltende Trockenheit ein weit größeres Problem darstellen.


Wie sehen eigentlich die Rechtlichen Grundlagen für "Verbrennen im Freien aus?"





ABI Ing. Franz Schneeflock, AFKDTSTV des AFKDO Hainfeld und Sachverständiger bei der NÖ Brandverhütung hat für uns Informationen zum Thema.




Grundsätzlich gilt:

  • Punktuelles Verbrennen im Rahmen landw. Nutzung ist von 1. Mai bis 15. Sept.
    verboten.
  • Verbrennen von Hausgartenabfällen (Privatbereich) ist ganzjährig verboten,
    ausgenommen geringe Mengen.
  • Die Gemeinde kann per Bescheid Verbote oder zeitliche Beschränkungen
    festlegen.
  • Die Sicherheitsvorkehrungen sind immer einzuhalten.




( Den ganzen Artikel kann man hier nachlesen.)



Da diese Bestimmungen großteils Landesangelegenheiten sind sei auf die jeweiligen Brandverhütungsstellen für weitere Auskünfte verwiesen.


Surftipps:


Rechtsinformationssystem - Nach "Verbrennen
im Freien" o.ä. suchen

NÖ Brandverhütungsstelle mit Links zu den anderen Bundesländern.






Dieser Artikel kommt von wax.AT - Das Portal für Feuerwehr und Rettungsdienst
https://www.wax.at

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.wax.at/modules.php?name=News&file=article&sid=426