Freiwilliges Engagement erhält einen gesetzlichen Rahmen Sozialausschuss befürwortet ein F
Datum: 03.02.2012 08:18:26
Thema: APA Original Text Service


Wien (PK) - Eine Regierungsvorlage zu einem eigenen
Freiwilligengesetz erhielt heute im Sozialausschuss mehrheitliche
Zustimmung. Damit soll freiwilliges Engagement in Österreich
gefördert werden. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Juni 2012.


Gemäß den Erläuterungen sind derzeit rund 44 % der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahre freiwillig oder ehrenamtlich tätig. Unter anderem legt das neue Gesetz die Rahmenbedingungen für die Absolvierung eines "Freiwilligen Sozialjahres", eines "Freiwilligen Umweltschutzjahres" sowie eines Gedenkdienstes in Österreich sowie eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland fest. Überdies ist die Schaffung eines Freiwilligenrates sowie die Einrichtung eines Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement beim Sozialministerium vorgesehen. Einstimmige Zustimmung fand im Ausschuss auch eine Gesetzesänderung, wonach das Bundessozialamt künftig auch für Opferfürsorge zuständig sein wird, und ein S-V-Antrag zur Änderung des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes, mit der Urlaubsansprüche bei Inanspruchnahme von Karenzzeiten gesichert werden.

Abgelehnt wurden hingegen ein Antrag des BZÖ, der auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit und eine entsprechende Gesetzesvorlage abzielte, sowie ein Antrag der Grünen auf eine Verdoppelung der Beträge für Opfer des NS-Terrors gemäß dem Opferfürsorgegesetz.

Freiwilliges Sozialjahr und Freiwilligendienste werden geöffnet

Das Freiwillige Sozialjahr und die anderen Freiwilligen-Dienste stehen künftig allen Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufserfahrung offen, die zumindest 17 - in Ausnahmefällen 16 - Jahre alt sind. Die Einsatzdauer muss zwischen sechs und zwölf Monate betragen, darüber hinaus sind maximal 34 Wochenstunden erlaubt. Wer jünger als 24 Jahre ist, hat Anspruch auf Familienbeihilfe, im Gegenzug entfällt die seit 2005/06 gewährte Ersatzzahlung in Höhe von 150 € für TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Außerdem ist ein verpflichtendes Taschengeld von Seiten der Trägerorganisationen in zumindest der halben Höhe der Geringfügigkeitsgrenze vorgesehen. Auch der Kinderabsetzbetrag kann geltend gemacht werden. Damit wird etwa der Gedenkdienst, der bisher fast ausschließlich von Zivildienern absolviert wurde, auch für Frauen attraktiver. Für sämtliche Trägerorganisationen gelten strenge Qualitätskriterien. Der Freiwilligenrat wird als institutionalisiertes Dialogforum eingerichtet, um mit dem Sozialministerium Richtlinien zu erarbeiten und es ihn in Fragen der Freiwilligenpolitik zu beraten. Er wird die Vernetzung fördern, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Freiwilligenpolitik ausarbeiten und am Freiwilligenbericht des Sozialministers mitwirken. Gemeinsam mit der Regierunsvorlage (1634 d.B.) stand auch ein Antrag des BZÖ zur Verhandlung, wonach freiwilliges Engagement, etwa bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, mehr gefördert werden sollte (1458/A(E)).

In der Debatte begrüßte Abgeordneter Norbert Hofer (F) die gesetzliche Regelung der Freiwilligenarbeit grundsätzlich. Allerdings hätte er darin gerne einige weitergehende Regelungen gewünscht, etwa hinsichtlich von Dienstfreistellungen oder zur Förderung von Kleinbetrieben, die Freiwillige beschäftigen. Da eine Reihe der von der FPÖ geforderten Maßnahmen nicht umgesetzt wurde, werde seine Fraktion dem Gesetz nicht zustimmen.

Abgeordneter August Wöginger (V) sprach hingegen von einem wichtigen Signal, da nun das freiwillige Sozialjahr einen gesetzlichen Rahmen erhalte. Was die Forderung nach bevorzugter Aufnahme Freiwilliger im öffentlichen Dienst betreffe, sei diese nur schwer in eine gesetzliche Regelung zu übersetzen. Das Bundeskanzleramt werde aber an alle öffentlichen Stellen ein Schreiben schicken, wonach Freiwilligenarbeit bei Einstellungen entsprechend berücksichtigt werden soll. Wichtig sei es auch, den Betrieben, welche Freiwillige beschäftigen, eine entsprechende Anerkennung zu zollen. Dem Antrag des BZÖ werde er nicht die Zustimmung erteilen, da er durch das Gesetz teilweise überholt sei oder aber Maßnahmen fordere, die zu kostspielig wären.

Abgeordnete Ursula Haubner (B) meinte, das Gesetz setze ein wichtiges Signal für die Freiwilligenarbeit. Es sei gut, dass damit das Freiwillige Sozialjahr als Berufsorientierungs- und Ausbildungsjahr anerkannt und Rechtssicherheit geschaffen werde. Allerdings habe das Gesetz zu wenig Anreizwirkung. Ein Präzisierung sollte noch bei den Kriterien des Anerkennungsfonds für Betriebe und der Definition der "Träger freier Wohlfahrtspflege" erfolgen, meinte Haubner. Zu ihrem Antrag meinte sie, dieser enthalte auch die Forderung nach Anerkennung von Freiwilligenarbeit für die Pensionszeiten. Auch wenn die mit der Umsetzung verknüpften Probleme im Detail diskutiert werden müssten, sollte das Thema nicht einfach vom Tisch gewischt werden, forderte Haubner.

Abgeordnete Christine Lapp (S) sah ein gutes Ergebnis einer langen Diskussion, mit dem eine wichtige gesetzliche Basis für Freiwilligenarbeit geschaffen werde. Man schaffe auch klare Regelungen für die Trägerorganisationen und verankere den Österreichischen Freiwilligenrat als beratendes Gremium. Eine im Gesetz enthaltene kleine Änderung des Gebührengesetzes bedeute sicher eine beträchtliche Erleichterung für viele Organisationen.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) meinte, es sei wichtig, zwischen Freiwilligentätigkeit und Freiwilligendienst im engeren Sinn zu unterscheiden. Das Gesetz regle nur letzteren. Die Grünen würden die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Sozialdienste grundsätzlich begrüßen, es handle sich aber bei dem Gesetz in der vorliegenden Form nur um einen ersten Schritt, viele Punkte seien noch offen geblieben. So hätten sich die Grünen eine großzügigere Regelung bei der Familienbeihilfe gewünscht, damit Jugendliche, die Sozialdienste leisten und später ein Studium aufnehmen, nicht benachteiligt werden.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ging in seiner Stellungnahme auf Kritikpunkte der Opposition ein und meinte in Richtung von Abgeordneter Haubner, das neue Gesetz schaffe sehr wohl Anreize für die Leistung von Sozialdiensten. In seinem Ressort erwarte man sich eine Verdoppelung der TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr. Für den Freiwilligenfonds erarbeite man derzeit gemeinsam mit dem Freiwilligenrat genaue Richtlinien. Der Kritik von Abgeordneter Windbüchler-Souschill hielt Hundstorfer entgegen, da während des Freiwilligen Sozialjahrs Familienbeihilfe bezogen werden könne, gebe es kein Argument für eine über die derzeit bestehenden Regelungen hinausgehende Bezugsverlängerung. Das vorliegende Gesetz werde sicher in Zukunft noch viele Anpassungen erfahren. Er sei aber froh darüber, dass mit ihm ein wichtiger erster Schritt gelungen sei, sagte der Minister.

Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-G-B-Mehrheit angenommen. Eine Ausschussfeststellung, welche die "Arbeitsmarktneutralität" des Freiwilligen Sozialjahrs präzisiert, wurde einstimmig, eine weitere Ausschussfeststellung betreffend die Feststellung der Qualität von Auslandsdienstplätzen bei Gedenk-, Friedens- bzw. Sozialdiensten, wurde nur mit S-V-B-F-Mehrheit angenommen. Der Antrag des BZÖ fand nur die Zustimmung von F und B und wurde daher abgelehnt.

Bundessozialamt ist künftig auch für Opferfürsorge zuständig

Eine weitere Regierungsvorlage, die dem Sozialausschuss vorlag, betraf die die Übertragung der Kompetenzen im Bereich der Opferfürsorge an das Bundessozialamt für Opferfürsorgeangelegenheiten (1633 d.B.). Zuletzt bezogen noch rund 1.900 Personen in Österreich eine Opferrente. G-Abgeordneter Öllinger brachte in diesem Zusammenhang auch einen Antrag (663/A) seiner Fraktion ein, in dem die Grünen sich für eine Verdoppelung der Beträge für Opfer des NS- Terrors gemäß dem Opferfürsorgegesetz einsetzen.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) war, ebenso wie die Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig (S), Sigisbert Dolinschek (B) und August Wöginger überzeugt, dass die neue gesetzliche Regelung eine zwar kleine Verwaltungsreform darstelle, durch die aber wichtige Synergieeffekte erzielt werden könnten. Abgeordneter Karl Öllinger (G) signalisierte ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion, meinte aber, eine Erhöhung der Beträge an Opfer der NS-Zeit wäre von erheblicher symbolischer Bedeutung, da auf diese Weise einbekannt werde, dass die jahrzehntelang geübte Praxis der Nichtvalorisierung einen politischen wie moralischen Fehler dargestellt habe.

Die Regierungsvorlage wurde einstimmig verabschiedet. Der Antrag der Grünen blieb in der Minderheit der Antragsteller und wurde abgelehnt.

S-V-Antrag auf Änderung des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes

Zuletzt behandelte der Sozialausschuss einen S-V-Antrag (1811/A) auf Änderung des Urlaubs- und Landarbeitsgesetzes, der auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. April 2010 zurückgeht. Dadurch soll nun sichergestellt werden, dass Zeiten einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG uneingeschränkt den Verjährungstermin für die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs hinausschieben, erworbene Urlaubsansprüche also nicht aufgrund von Karenzzeiten verfallen können. Bei allen Fraktionen herrschte Übereinstimmung darüber, dass diese gesetzliche Anpassung notwendig sei, um dem EUGH-Urteil zu entsprechen. Die Änderung wurde einstimmig angenommen. (Schluss)

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