Zwei Einsätze im Abschnitt Zell aufgrund von nicht gemeldeten Zweckfeuern (xx)
Datum: 17.06.2012 09:44:58
Thema: Brandeinsätze


wax.at News
Am Samstag, den 16. Juni, sorgten nicht gemeldete Zweckfeuer für zwei Einätze. Gegen 21.05 Uhr wurden mehre Feuerwehren aus dem Abschnitt Fügen, mit dem Alarmtext „Waldbrand – Fahrzeug bedroht“, alarmiert.

Da bei der Alarmierung der genaue Einsatzort noch nicht bekannt war machten sich die Wehren mit mehreren Fahrzeugen auf den Weg um den Brand zu lokalisieren. Es stellte sich dann heraus, dass ein Zweckfeuer im Einsatzgebiet der FF Aschau, nähe Mautstelle Höhenstraße, der Auslöser fü;r die Alarmierung war. Nach Abklärung mit dem Besitzer rückten die Einsatzkräfte, darunter die FF Kaltenbach, FF Ried und FF Stumm sowie die Exekutive und das Rote Kreuz Schwaz, wieder in das Gerätehaus ein.
Um 21.56 Uhr gingen bei der FF Zell mehrere Alarmierungen aufgrund von gesichteten Waldbränden ein. Nach div. telefonischen Abklärungen und Erkundungsfahrten konnte ein nicht gemeldetes Zweckfeuer am Zellberg, im Bereich Furteben, ausfindig gemacht werden. Nach 8 Kilometern Anfahrt, löschten die 11 Männer der FF Zell das Feuer. Aufgrund von Wasserknappheit wurde zusätzlich Schaumittel zum Löschwasser dazu gemischt um eine höhere Lö;schwirkung zu erzielen. Gegen 00.00 Uhr rückten die Einsatzkräfte wieder ins Gerätehaus ein.

Seitens der Feuerwehr möchten wir darauf hinweisen, dass derartige Feuer gegen das Gesetz verstoßen und zu Großbränden führen können. Wir verweisen auf folgende Gesetze:
Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998
§ 4 / Abs. 1 – Allgemeine Verbote
Jedermann ist verpflichtet, nach Möglichkeit und Zumutbarkeit alles zu unterlassen, was eine Brandgefahr herbeiführen oder vergrößern oder die Brandbekämpfung oder die Durchführung von Rettungsarbeiten erschweren oder verhindern kann.
Bundesluftreinhaltegesetz
§ 3 / Abs. 1 – Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen
Sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien sowie das Verbrennen von nicht biogenen Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist verboten.

Darüber hinaus sind Brauchtumsfeuer genehmigungspflichtig!

wax.at News


Quelle und Bilder: Patrick Taxacher, ÖA Abschnitt Zell






Dieser Artikel kommt von wax.AT - Das Portal für Feuerwehr und Rettungsdienst
https://www.wax.at

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.wax.at/modules.php?name=News&file=article&sid=45787