Erster Rettungssanitäterkurses nach neunen Richtlinien in St.Veit /Glan
Datum: 25.07.2003 11:30:36
Thema: Übungsberichte und Ausbildung


FOTO: RK St.Veit/GlanMit Inkrafttreten des neuen Sanitätergesetzes (SanG) am 1. Juli 2002 wurde die Ausbildung der Sanitäter auf eine neue gesetzliche Basis gestellt.
Das Ziel eines Berufsbildes und einer klaren Tätigkeitsbeschreibung für Rettungssanitäter führte nach langem politischen Reifungsprozess zu einer gesetzlich geregelten Standardisierung von Ausbildung, Aufgaben und Kompetenzen.

In der Bezirksstelle St. Veit/Glan wurde am 3.2.2003 mit der Ausbildung von 17 Interessierten begonnen, von denen am 10.6.2003 die stattliche Anzahl von 12 Personen den Kurs beendete. Die Themen der Ausbildung reichten von Maßnahmen der Ersten Hilfe bis hin zu notärztlicher Assistenz im Rahmen von Rettungseinsätzen. Zusätzlich zu den 100 Theoriestunden werden im Rahmen der Ausbildung 160 Praxisstunden im Rettungs- und Krankentransportdienst absolviert.
Die insgesamt 3 Zwischenprüfungen während der Ausbildung geben den zukünftigen Rettungssanitätern die Legitimation zur Mitarbeit im täglichen Dienstbetrieb, Maßnahmen am Patienten dürfen allerdings erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durchgeführt werden. Einige der Kursteilnehmer sind bereits zur Abschlussprüfung angetreten und haben diese mit Erfolg absolviert. Die restlichen Teilnehmer werden bei einem der nächsten Termine der aus Theorie und Praxis bestehenden Prüfung ihr Können unter Beweis stellen. Dank der hervorragend geleisteten Arbeit von Schulungsreferent Ing. Werner Orasch und seinem Team konnte der Kurs innerhalb dieser Zeit zur Zufriedenheit aller Teilnehmer zu Ende geführt werden. Obwohl es durch die Standardisierung der Ausbildung zu einem erwarteten Mehraufwand hinsichtlich der Zeitaufwendung von den Auszubildenden kommt, ist es erfreulich zu sehen, dass die neuen Mitarbeiter das Wohl der Menschen unseres Bezirkes als großes Ziel vor Augen haben.

Text & Foto: Wadl, RK St.Veit/Glan





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