Waldbrandgefahr: Arrest & zusätzliche Tanklöschfahrzeuge
Datum: 08.08.2003 13:07:25
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


Das NÖ Landesfeuerwehrkommando hat auf Grund der aktuellen Trockenheit angeordnet, bei größeren Brandeinsätzen weitere Tanklöschfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge mit Löschwasserbehälter zwischen 1000 und 10000 Liter) sofort zu alarmieren bzw. die Alarmstufen zu erhöhen. Damit soll die Löschwasserversorgung auch bei Wassermangel sichergestellt werden !

Seitens vieler Bezirksverwaltungsbehörden ist per Verordnung entsprechend dem Forstgesetz § 41 i.d.F. BGBl. I Nr. 65/2002 jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen verboten. Wer gegen diese Verordnung verstößt, begeht gemäß Â§ 174, Abs. 1 lit. A Z 17 leg. cit. Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu ¤ 7.270,-- oder Arrest bis zu vier Wochen zu ahnden ist.

Nicht vergessen:

- Entzünden Sie keine Feuer im Bereich von Wald und Wiesen (Lagerfeuer, Verbrennen von Laub, etc.)
- Werfen Sie keine Zigaretten achtlos weg (auch nicht aus dem Autofenster)
- Achten Sie auf Ihr Grillfeuer im Garten
- Wenn Sie Ihren PKW im trockenen Gras parken, bedenken Sie, dass auch der Katalysator zu einem Brand führen kann !
- Jede Glasflasche oder Getränkedose kann im trockenen Gras oder Unterholz wie ein Brennglas wirken - Werfen Sie nichts weg !






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