11.9 2001 - 11.9 2003: Die Welt lernt nicht
Datum: 11.09.2003 13:38:17
Thema: Rund um den Globus


Vor 2 Jahren erschütterten die Anschläge in den USA die Menschen auf der ganzen Welt. Der alltägliche Terror im Nahen Osten hingegen berührt uns kaum mehr. Eine Presseaussendung des Roten Kreuz über verstösse gegen die Genfer Konvention als kleine Denkanregung!

Nahost: Genfer Konventionen verbieten gezielte Toetungen und Angriffe auf Zivilisten



Das Rote Kreuz setzt seine humanitaere Hilfe in Israel und den besetzten Gebieten fort




Jerusalem/Genf/Wien (Rotes Kreuz) ? Das Rote Kreuz ist sehr besorgt ueber die Folgen der zunehmenden Gewalt im Nahen Osten fuer die Zivilisten.



In den vergangenen Wochen forderten mehrere nach dem humanitaeren Voelkerrecht verbotene Gewalthandlungen Tote und Verletzte unter Zivilisten, darunter zahlreiche Kinder. Die israelische und die palaestinensische Bevoelkerung leben in Angst und Unsicherheit.



Die Genfer Konventionen verbieten gezielte Angriffe auf und die Toetung von Personen, die weder direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen noch menschliches Leben unmittelbar gefaehrden. Deshalb muss Handlungen wie gezielten Toetungen, wie sie die israelischen Streitkraefte in juengster Zeit in den besetzten und den autonomen palaestinensischen Gebieten durchgefuehrt haben, ein Ende gesetzt werden.



Die Genfer Konventionen verbieten auch vorsaetzliche Angriffe auf Zivilisten, wie beispielsweise die juengsten Bombenanschlaege in Israel. Handlungen, die zum Ziel haben, Schrecken unter der Zivilbevoelkerung zu verbreiten, stellen eine eindeutige Verletzung des humanitaeren Voelkerrechts dar und muessen daher aufhoeren.



Das Rote Kreuz ruft alle Parteien einmal mehr zur Zurueckhaltung auf und appelliert dringend an alle, die aktiv am Konflikt beteiligt sind, die Bestimmungen und Prinzipien des humanitaeren Voelkerrechts unter allen Umstaenden einzuhalten. Insbesondere duerfen Zivilisten nicht das Ziel direkter Angriffe sein.



Vierte Genfer Konvention: Schutz in besetzten Gebieten



Das Rote Kreuz ruft allen am derzeitigen Konflikt Beteiligten in Erinnerung, dass die Vierte Genfer Konvention auf die besetzten und die autonomen Gebiete voll anwendbar bleibt. Die Bestimmungen dieser Konvention zielen darauf ab, einer unter Besatzung lebenden Bevoelkerung zu erlauben, ein moeglichst sicheres und normales Leben zu fuehren. Laut diesen Bestimmungen hat die Zivilbevoelkerung deshalb Anspruch auf besondere Einrichtungen und Dienstleistungen wie medizinische Versorgung und Erziehung sowie auf die Erleichterung des Zugangs zu Arbeitsmoeglichkeiten.



Die Vertragsstaaten der Genfer Konventionen, zu denen Israel gehoert, sind verpflichtet, die Einhaltung dieser international bindenden Bestimmungen sicherzustellen.



Das Rote Kreuz haelt seine humanitaeren Taetigkeiten in Israel und den besetzten und den autonomen Gebieten in enger Zusammenarbeit mit dem Palaestinensischen Roten Halbmond aufrecht.







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