Brand in Kinderzimmer: 16 Wohnungen betroffen
Datum: 04.12.2003 07:15:02
Thema: Brandeinsätze


Am 02.12.2003, gegen 14.20 Uhr brach im Kinderzimmer der im Erdgeschoß eines dreistökkigen Mehrparteienhauses in Grieskirchen, gelegenen Mietwohnung eines Ehepaares ein Brand aus, der die im Kinderzimmer befindlichen Einrichtungsgegenstände zerstörte und Mauern sowie die Decke des Kinderzimmers erheblich beschädigte.

Ferner wurden durch die Rauchentwickung und durch die thermischen Einwirkungen der Vorraum der Mietwohnung das Stiegenhaus des Mehrparteienhauses und sämtliche der 16 im Wohnblock befindlichen Mietwohnungen beschädigt. Der Mann, der den Brand gemeinsam mit seiner Gattin zu löschen versuchte erlitt eine Rauchgasvergiftung und eine Verletzung am rechten Fuß. Er mußte von der Rettung zur stationären Behandlung in das KH Grieskirchen eingeliefert werden. Seine Gattin und ihr zweijähriger Sohn, die über den Balkon aus ihrer Wohnung flüchteten, blieben unverletzt. Drei Mietparteien, die sich zur Zeit des Brandes in ihren in den oberen Stockwerken gelegenen Wohnungen aufhielten, mußten von der Rettung wegen Verdacht auf Rauchgasvergiftung bzw wegen Kreislaufbeschwerden zur stationären Behandlung in das KH
Grieskirchen eingeliefert werden. Durch das rasche Eingreifen der FF Grieskirchen konnte der Brand, der sich auf das Kinderzimmer und den Vorraum der einen Mietwohnung beschränkte, konnte binnen weniger Minuten geloscht werden. Die FF Grieskirchen mußte zur Brandbekämpfung schweren Atemschutz einsetzen. Die durchgeführte Brandursachenermittlung ergab, dass der fünfjährige Sohn der Eheleute im Kinderzimmer mit Zündhölzern die Unterseite seiner Bettmatratze entzündete und so den Brand verursachte. Der Bub dürfte sich dem dzt Ermittlungsstand zufolge diese Zündhölzer aus dem Badezimmerschrank geholt haben als er über einen Zeitraum von ca zwanzig Minuten unbeaufsichtigt war. Durch die Rauchentwicklung kam es zu einer konkreten Gefährdung der ca 15 zur Zeit des Brandes im Mehrparteienhaus aufhältigen Personen. Diese Mietparteien flüchteten aufgrund des Brandes auf ihre Balkone und konnten nach Eindämmung des Brandes den Wohnblock über das Stiegenhaus verlassen. Der entstandene Schaschden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf ca 100.000, ¤. Der Gebäudeschaden ist durch eine Versicherung gedeckt. Bezüglich des Schadens an den Einrichtungsgegenständen in der Mietwohnung besteht kein Versicherungsschutz. Das Stadtamt Grieskirchen als Baubehörde I. Instanz verhängte nach gemeinsamer Besichtigung mit einem bautechnischen Sachverständigen über die Mietwohnung ein vorläufiges Nutzungsverbot.





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