Unfälle in Salzburg
Datum: 26.01.2004 07:33:17
Thema: Einsätze Allgemein


  • Verkehrsunfall mit Verletzung in Großarl
  • Verkehrsunfall mit Verletzung in Hüttschlag
  • "Geisterfahrer" auf der (B 150) Salzburger Straße

  • Verkehrsunfall mit Verletzung in Großarl
    Am 24.01.2004 gegen 08.50 Uhr lenkte ein 31-jähriger Kraftfahrer aus 5612 Hüttschlag seinen PKW auf der Gemeindestrasse von Hütt- schlag kommend in Richtung Talschluss. Einhundert Meter nach der Zufahrt zum Karteisdörfl geriet er auf der schneeglatten Fahr- bahn in der dortigen Rechtskurve nach links und prallte frontal gegen einen Lastwagen. Bei dem Zusammenprall wurde eine im ent- gegenkommenden LKW mitfahrende 24-jährige Frau aus 5612 Hütt- schlag und der erstgenannte Pkw Lenker unbestimmten Grades ver- letzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand schwerer Sach- schaden.

  • Verkehrsunfall mit Verletzung in Hüttschlag
    Ein 40-jähriger Mann aus 5612 Hüttschlag lenkte am 24.01.2004 gegen 09.45 Uhr einen Pkw auf dem Güterweg "Hinterfeld" berg- wärts. In einer unübersichtlichen Rechtsskurve prallte er gegen einen entgegenkommenden, talwärts fahrenden PKW. Dabei wurde er unbestimmten Grades verletzt. Die Insassen des entgegenkommenden PKW blieben unverletzt. An beiden beteiligten Fahrzeugen ent- stand schwerer Sachschaden.

  • "Geisterfahrer" auf der (B 150) Salzburger Straße
    Am 23.01.2004 gegen 10.15 Uhr lenkte ein 68-jähriger Pensionist aus 5020 Salzburg seinen PKW auf der zweispurigen Richtungsfahr- bahn der Salzburger Straße im Stadtgebiet von 5020 Salzburg in Richtung Anif. Auf Höhe Strkm. 10,0 im Bereich einer Abbiege- spur, wo die Leitschienen unterbrochen sind, wechselte der Lenker aus unklaren Gründen auf die Richtungsfahrbahn Salzburg der B 150, und fuhr dort auf der "Überholspur" mit einer Ge- schwindigkeit von ca. 20 bis 30 km/h entgegen der vorge- schriebenen Fahrtrichtung in Richtung Anif. Als erstes Fahrzeug kam ihm ein Zivilstreifenwagen der Sicherheitsdirektion Salzburg entgegen, welche einer Kollision nur durch Abbremsen und ab- ruptes Ausweichen entgehen konnten. Die Zivilstreife drehte bei erster Gelegenheit um, fuhr auf der Richtungsfahrbahn Anif neben dem "Geisterfahrer" her und versuchte, diesen mittels Folgeton- horn und Zeichen mit der Winkerkelle "Halt Polizei" zum Anhalten zu bewegen, was von dem Pensionisten laut eigenen Angaben zwar zur Kenntnis genommen, jedoch ignoriert wurde. Im Ortsgebiet von Anif konnte die Zivilstreife vor dem "Geister- fahrer" wieder auf die Richtungsfahrbahn Salzburg wechseln, den entgegenkommenden Verkehr warnen und den "Geisterfahrer" in Folge mit Unterstützung einer Streife der Bundespolizeidirektion Salzburg anhalten. Die weitere Amtshandlung wurde in Folge zuständigkeitshalber durch den GP Anif weitergeführt. Bei dem Salzburger wurde ein Alkotest durchgeführt, welcher negativ verlief. Eine Vorführung vor einem, im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt zwecks Feststellung einer möglichen Beein- trächtigung bzw. der Feststellung einer möglichen Fahruntaug- lichkeit wurde durch den Pensionisten verweigert. Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgeb- ung wurde dem Mann der Führerschein vorläufig abgenommen, da aufgrund dessen verwirrter Angaben zum Tathergang der Verdacht gegeben war, daß dieser nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und Körper besaß. Der Fahrzeuglenker wird wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung zur Anzeige gebracht.





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