Rettungsorganisationen und Feuerwehr vor dem Österreich Konvent
Datum: 27.01.2004 07:21:07
Thema: News aus anderen Organisationen


Der Österreich-Kovent setzte sein Hearing mit Wortmeldungen von VertreterInnen der Rettungsorganisationen und des Bundesfeuerwehrverbandes fort. Die wichtigste Aufgabe des Konvents besteht darin, Vorschläge für eine grundlegende Staats- und Verfassungsreform auszuarbeiten. Der Österreich-Konvent wird auch als Verfassungskonvent bezeichnet. Die zukünftige Verfassung soll eine kostengünstige, transparente und bürgernahe Erfüllung der Staatsaufgaben ermöglichen.



  • Dagmar Strauss (Arbeiter-Samariter-Bund) stellte dem Konvent den 1927 gegründeten Arbeitersamariterbund, der heute die zweitgrößte Rettungsorganisation Österreichs sei, vor und legte dessen Anliegen vor. Konkret trat die Rednerin dafür ein, dass sich Österreich als Sozialstaat verstehe.

  • Kurt Dellisch (Bergrettungsdienst) präsentierte dem Konvent die Vorstellungen der Bergrettung und legte die Tätigkeit dieser Institution dar. Seine Institution möge auch weiterhin freiwillig für die Bedürfnisse der Bevölkerung tätig sein dürfen, wünschte sich Dellisch.

  • Martin Hahn (Österreichischer Bundesfeuerwehrverband) stellte seine Organisation als Verband aller Freiwilligen sowie aller Berufs- und Betriebsfeuerwehren vor und nannte als oberstes Anliegen die Schaffung einer eigenen Bundeskompetenz für Feuergefahren. Verkehrslawine, neue Gefahrguttransporte und andere Umweltgefahren, die zur Zeit Kelsens noch völlig unbekannt waren, legten es nahe, die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Ländern und Gemeinden zu überdenken und eine überörtliche Feuer- und Gefahrenpolizei einzurichten. Hahn wies dabei auf die praktischen Erfahrungen bei der Bergwerkskatastrophe in Lassing hin und bezeichnete eine von der Grundmaterie unabhängige Kompetenz für Feuergefahren und eine Katastrophenpolizei als unabdingbar. "Derzeit schwimmen wir in einem rechtsfreien Raum und streiten ständig über die Kostentragung nach Katastrophen".

  • Wolfgang Kopetzky (Österreichisches Rotes Kreuz) informierte darüber, dass das Rote Kreuz in Österreich 46.000 freiwillige und 4.900 hauptberufliche Mitarbeiter sowie 3.000 Zivildiener beschäftige. Im Hinblick auf die diskutierte Aufhebung der Wehrpflicht und des Zivildienstes machte Kopetzky darauf aufmerksam, dass das österreichische Sozialsystem auf die hervorragenden Leistungen der Zivildiener nicht verzichten könne und ersuchte gegebenenfalls um eine Ersatzregelung. Grundsätzlich plädierte Kopetzky für die Stärkung der Zivilgesellschaft und betonte, dass das Österreichische Rote Kreuz - seinem Auftrag zur Menschlichkeit folgend - auch dort hilft, wo die Hilfeleistung keine Vorteile für die Organisation erwarten lässt. Erfahrungen bei der letzten Hochwasserkatastrophe zusammenfassend regte der Generalsekretär des Roten Kreuzes an, die Kompetenzverteilung bei der Katastrophenhilfe zu ändern. Gleiches gelte bei der Ausbildung für die Sozialdienste und beim Jugendschutz, wo die Rahmengesetzgebung beim Bund, die Ausführungsgesetzgebung bei den Ländern anzusiedeln sei. Schließlich plädierte Kopetzky für die Verankerung von humanitären Organisationen in der Verfassung.


    Mehr zum Konvent:
    www.konvent.gv.at





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