WER IM GARTEN ZÜNDELT...
Datum: 05.05.2004 06:54:39
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


Dass das Verbrennen von Gartenabfällen wahrhaft schmerzhaft sein kann, musste Austro-Popper Wolfgang Ambros vergangene Woche am eigenen Leib erfahren. Bei dem Versuch, Äste in seinem Garten mit Benzin zu verbrennen, zog sich der Musiker Verbrennungen ersten und zweiten Grades sowohl an Armen und Beinen zu. Ambros hatte noch mal Glück, er kann wahrscheinlich in vier Tagen das Spital wieder verlassen.

NÖ Landesgesetz informiert Wer seine Gartenabfälle verbrennen möchte, sollte vorher einige wichtige Dinge beachten. Das Verbrennen von Gartenabfällen in bebauten Gebieten oder in Kleingartensiedlungen stellt bei nicht sachgemäßer Durchführung nicht nur eine Gefahr für den Ausführenden, sondern auch für die Nachbarschaft dar. Das Institut für technische Sicherheit - SCHUTZ HAUS und die Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes Niederösterreich geben Einblick in das NÖ Landesgesetz, das sowohl zur eigenen als auch zur Sicherheit der Nachbarschaft dienen soll:

-) Es dürfen nur trockene pflanzliche Abfälle verbrannt werden. -) Die Abbrandfläche darf höchstens fünf Quadratmeter betragen. -) Handelt es sich um mehrere vorbereitete Haufen, die abgebrannt werden, so müssen diese einen Abstand von mindestens fünf Meter aufweisen und dürfen nicht gleichzeitig entzündet werden. -) Vor dem Brand muss sichergestellt werden, dass keine Brandausbreitung durch Funkenflug, Wärmestrahlung, usw. möglich ist.

Brennbare Flüssigkeiten vermeiden Es sollten keinesfalls brennbare Flüssigkeiten (Brandbeschleuniger) wie Benzin, Spiritus, usw. verwendet werden. Sollte der Einsatz derartiger Flüssigkeiten "unumgänglich" sein, so handelt es sich um Ausnahmefälle bei denen folgendes zu beachten ist:

-) Brandbeschleuniger nur in geringsten Mengen einsetzen. -) Die Flüssigkeit nur vorsichtig und bodennah auf das Material verteilen. Beim "unkontrollierten" Verschütten besteht die Gefahr, dass sich Flüssigkeitsdämpfe in der Kleidung festsetzen und diese dann ebenfalls entzündet wird. -) Die Flüssigkeit erst unmittelbar vor dem Entzünden auf das Material leeren, ansonsten könnte sich um die vorbereitete Feuerstelle ein zündfähiges Dampf- Luftgemisch bilden, das sich schlagartig entzündet und zur akuten Gefährdung der umstehenden Personen führt. -) Zum Entfachen eines "nur" glimmenden oder schwelenden Feuers darf keine brennbare Flüssigkeit aufgegossen werden, da (wie auch beim Grillen) die Gefahr der Rückzündung (Stichflamme) besteht.

Quelle: OTS von www.schutzhaus.at





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