Schön wär's, wenn in Zukunft intelligentere Sanktionen als Geldbußen bei Gericht Einzug hielten. "Trotz Einführung der Diversion im Jahr 2000 wird nach Verkehrsunfällen mit Personenschaden fast immer nur eine Geldbuße verhängt. Es bestehen aber auch andere, kreativere Möglichkeiten, um den Unfalllenker zu 'bessern' ", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Gesetzlich vorgesehen sind der außergerichtliche Tatausgleich, soziale Dienste und Probezeiten, die auch mit auferlegten Pflichten verbunden werden können. Eine solche Pflicht wäre z.B. ein Fahrsicherheitstraining, das ein Unfallverursacher innerhalb der vom Staatsanwalt festgesetzten Probezeit absolvieren muss. Ein solches Training trägt wesentlich zur Besserung des Unfalllenkers bei, weil er lernt, mit gefährlichen Situationen richtig umzugehen. Damit wird der Zweck der strafrechtlichen Sanktion, nämlich in Zukunft vergleichbare Unfälle zu vermeiden, viel besser erreicht als durch die Zahlung eines Geldbetrages.
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