Die Deponierung hochwasserbedingter Abfälle soll den Betroffenen keine Kosten verursachen. Darauf einigte sich Abfallwirtschaftsreferent Landesrat Dieter Egger mit den Vertretern der Vorarlberger Entsorgungswirtschaft, dem Gemeindeverband und dem Finanzministerium. Diese unbürokratische Soforthilfe soll die rasche Aufräumung und die notwendigen Sanierungen erleichtern. Sie gilt ausschließlich für hochwasserbedingte Abfälle und wird zeitlich befristet
Aus den vom Hochwasser betroffenen Gebieten sind nach ersten groben Schätzungen ca 5.000 Tonnen Abfälle zu erwarten. Die anfallenden Entsorgungskosten bedeuten für die Betroffenen neben den Aufwändungen für die Wiederherstellung eine enorme zusätzliche Belastung, erläutert LR Egger die Problematik. Deshalb wurde mit der Entsorgungswirtschaft ein Vorschlag zur unbürokratischen Soforthilfe erarbeitet, dem das Finanzministerium und der Gemeindeverband bereits zugestimmt haben.
Dieser sieht einerseits eine Reduzierung der Deponiepreise durch die Vorarlberger Entsorgungswirtschaft vor. Gleichzeitig verzichten Bund, Land und die Standortgemeinden auf die ihnen zustehenden Gebühren und Abgaben. Die verbleibenden Kosten werden vom Bund aus den Mitteln des Katastrophenfonds und dem Land Vorarlberg getragen.
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