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In vielen größen und verschiedene Motive!
Artikelserie des Allianz Risk Management im „BRANDAUS“; Teil 1




Risk Management: Helfen – bevor es brennt


1. Artikel:

Titel:
Ersetzt Brandschutz die Versicherung?


Untertitel:
Eine Versicherung ersetzt einem Unternehmen den durch einen Brand verursachten Schaden. Ein Brandschutzkonzept ersetzen kann diese finanzielle Leistung aber nicht.

"... der entstandene Schaden von mehreren Millionen Euro ist durch eine Versicherung gedeckt."
Dieser Satz steht oft am Ende von Medienberichten über große Schadensfälle in Industrie und Gewerbe. Aber leider ist dies noch nicht das wirkliche Ende der Probleme eines vom Schadenereignis betroffenen Unternehmers! Denn längst sind nicht alle Kosten, die bei solchen Ereignissen anfallen, durch eine Versicherung abdeckbar!

Die finanziellen Folgen eines Verlustes von Sachwerten und ein möglicher Ertragsausfall können versichert werden. Doch nach einer Betriebsunterbrechung gerät trotz Wiederaufbau des Betriebes eine Vielzahl der Unternehmen in Schwierigkeiten oder wird sogar insolvent, weil Mitbewerber ihre Marktanteile übernommen haben. Dieses Problem – samt der damit verbundenen Gefährdung vieler Arbeitsplätze – ist aber nicht an eine Versicherung überwälzbar, sondern bleibt klassisches Unternehmerrisiko!

Leider werden solche negativen Szenarien nur allzu gerne verdrängt bzw. mit folgenden "Denkfallen" abgetan:

  • Bei uns kann es nicht brennen!
  • Unser Brandschutz erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen!
  • Die Feuerwehr ist in unmittelbarer Nähe!
  • Dafür haben wir die Versicherung!
  • Es bleibt immer ein Restrisiko!
  • Man muss positiv denken!
  • Bei uns hat es noch nie gebrannt!

  • Dass gerade die letzte Aussage kein stichhaltiges Argument darstellt, wurde sogar schon gerichtlich dokumentiert:
    "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
    (Zitat aus der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgericht Münster, 11.12.1987, Az. 10A36386)

    Jeder Unternehmer muss daher Risk Management betreiben und sich regelmäßig folgende Frage stellen: "Was darf auf keinen Fall passieren?" oder andersrum: "Was ist mein akzeptiertes Risiko?"

    Auf Basis des akzeptierten Risikos muss dann ein Notfallkonzept hinsichtlich Prävention (Brandschutzkonzept) und Eskalation (Wiederanlaufplanung) ausgearbeitet werden.

    Da es natürlich am besten ist, wenn der Wiederanlauf erst gar nicht anlaufen muss, kommt dem Brandschutzkonzept eine herausragende Bedeutung zu. Leider gibt es aber keine einheitlichen Vorgaben oder Anleitungen, wie so ein Brandschutzkonzept nun wirklich auszusehen hat. Die vorhandenen Ansatzpunkte, nämlich gesetzliche/behördliche (Personenschutz und Umweltschutz), versicherungstechnische (Sachwertschutz und Ertragsausfallschutz) und unternehmerische (Imageschutz, Überlebensschutz und Praktikabilität) stellen bei einer ersten Betrachtung eher ein Spannungsfeld als eine Hilfe dar!

    Um hier eine wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden, ist es für jeden Unternehmer ratsam, entsprechende Fachleute – wie etwa die zuständige Feuerwehr, Brandverhütungsstelle oder andere Sachverständige (z.B. von Versicherungen) – beizuziehen.

    Ziel muss es sein, ein echtes, ganzheitliches Brandschutzkonzept aufzustellen, welches die oben genannten Ansatzpunkte und Vorgaben bestmöglich berücksichtigt. Die Frage Brandschutz und/oder Versicherung kann das Problem nämlich nicht lösen!

    Was die Grundlagen eines Brandschutzkonzeptes sein könnten, werde ich in der nächsten Ausgabe näher erläutern.


    Allianz Elementar Versicherungs – Aktiengesellschaft
    Hietzinger Kai 101-105
    A-1130 Wien








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    Publiziert am: 2006-01-09 (3162 mal gelesen)

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