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Artikelserie des Allianz Risk Management im „BRANDAUS“; Teil 3




Risk Management: Helfen – bevor es brennt


3. Artikel:

Titel:
Der Ausbruch eines Brandes ist oft nur eine Frage der Zeit


".... der Brand wurde vermutlich durch Schweiß- und Brennarbeiten ausgelöst. Der Brandherd lag im Herzen der Firma."

Ein Blick in die Zeitung oder die Einsatzberichte und Statistiken der Feuerwehren zeigt, dass der Großteil der Brände regelmäßig durch die gleichen Ursachen ausgelöst wird. Eine der Hauptursachen ist dabei die Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten jeder Art.
Dazu zählen unter anderem:

  • Schweißen und Schneiden (autogen, elektrisch, Thermit-);
  • Schleifen und Trennschleifen (insbesondere mit Handschleifmaschinen-Flex);
  • Löten;
  • Flämmen (Auftauen, Abbrennen, Folienschrumpfen, Bitumen, usw.).


  • Brandgefährlich sind diese Tätigkeiten insbesondere wegen:
  • der verwendeten offenen Flammen;
  • der angewendeten oder entstehenden hohen Temperaturen;
  • der Bildung und Ausbreitung von zündfähigen Funken;
  • des abtropfenden flüssigen oder glühendflüssigen Metalls.


  • Durch Funkenflug ist die Umgebung im Umkreis von mindestens 10 Metern brandgefährdet! Besondere Brandgefahr besteht daher auch bei Feuerarbeiten auf Baustellen und Montageplätzen.

    Diese aber auch viele andere Brandursachen haben daher auch Eingang in die Bestimmungen der Feuerversicherer im Rahmen von "allgemeinen Sicherheitsvorschriften" bzw. "Obliegenheiten vor dem Schadensfall" gefunden.

    In diesen Sicherheitsvorschriften finden sich ausführliche Hinweise zu folgenden Themen:
  • Durchführung von brandgefährlichen Tätigkeiten (Schweißen und Schneiden, Schleifen und Trennschneiden, Löten, Flämmen)
  • Baulicher Brandschutz, Brandschutzeinrichtungen (Brandabschnitte, Brandschutztüren, etc.)
  • Elektrostatische Aufladung
  • Feuerungs- und Heizungsanlagen
  • Erste und erweiterte Löschhilfe (Feuerlöscher, Innenhydranten, etc.)
  • Arbeiten durch Betriebsfremde
  • Ordnung und Sauberkeit, Kontrollgang
  • Lagerungen (Gefahrenklassen, technische Einrichtungen in Lagern, etc.)


  • Ziel dieser vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs ausgearbeiteten Sicherheitsvorschriften ist es, die weltweiten Schadenerfahrungen der Versicherer präventiv einzusetzen. Wenn diese oft sehr einfachen Vorgaben nicht beachtet werden, ist ein Brand nicht mehr unvorhersehbar und plötzlich – sondern nur mehr eine Frage der Zeit!
    Daher sind diese Sicherheitsvorgaben üblicherweise auch in den österreichischen Feuerversicherungsverträgen für Industrie und Gewerbe vertraglich vereinbart!
    Das Problem ist leider, dass diese Sicherheitsbestimmungen den dafür im Unternehmen für die Umsetzung zuständigen Personen (z.B. Brandschutzbeauftragter) oft gar nicht bekannt sind, da diese ja üblicherweise nicht in die Vertragsverhandlungen mit der Versicherung involviert sind.

    Der Umstand, dass es in den meisten Firmen zum Glück jahrelang zu keinem Schadensfall kommt, führt leider meist zu einer gewissen Betriebsblindheit. Daher kommt der Einhaltung der Schutzhinweise von Versicherungen oder gesetzlichen Bestimmungen (z. B.: Bauordnung, Verordnung brennbarer Flüssigkeiten, Flüssiggasverordnung, etc.) und auch dem regelmäßigen Vergleich mit den Schadenerfahrungen ähnlicher Betriebe so große Bedeutung zu.

    Wenn diese Themen bereits in der Planungsphase ganzheitlich bedacht werden, ist eine Umsetzung meist ohne zusätzliche Kosten möglich. Aber darauf werde ich in der nächsten Ausgabe näher eingehen.


    Allianz Elementar Versicherungs – Aktiengesellschaft
    Hietzinger Kai 101-105
    A-1130 Wien








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    Publiziert am: 2006-02-01 (4610 mal gelesen)

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