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Re: Nachtübung „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung& (Punkte: 1)
von FFAngern am 03.11.2011 13:24:28
(Userinfo | Artikel schicken)
Mit Blaulicht zum Ãœbungsort... OHNE WORTE



Re: Nachtübung „Fahrzeugbergung mit verletzter Person und eine Brandbekämpfung& (Punkte: 1)
von sani268 am 03.11.2011 14:04:14
(Userinfo | Artikel schicken)
Stand Oktober 2009:

---[ZITAT:]---

Seitens des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark wird mitgeteilt, dass in Absprache mit der Fachabteilung A20, HR Dr. Kurt Kalcher, die Verwendung von Blaulicht (ohne Folgetonhorn) bei der Anfahrt zum Ãœbungsort verwendet werden kann.

Da aber die Verwendung von Blaulicht lt. Straßenverkehrsordnung nur bei Gefahr in Verzug erlaubt ist, muss das Blaulicht bei Eintreffen am Übungsort und bei Aufstellung des Fahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, ausgeschaltet werden. Mit dieser Vorgangsweise sind allfällige Haftungsfragen ausgeschlossen.

---[ZITAT ENDE]---

mfG