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 NÖ: NÖ wählt den obersten Feuerwehrchef neu!

News aus der FeuerwehrHeute Freitag, den 31. März 2006, findet die Neuwahl des Landesfeuerwehrkommandanten, dessen Stellvertreter sowie der Mitglieder des Landesfeuerwehrrates statt. Die bisherigen Amtsinhaber Wilfried Weissgärber und Ing. Herbert Schanda stehen aufgrund des Erreichens der Altersgrenze (65 Jahre) nicht mehr zur Verfügung.

Sämtliche NÖ Freiwillige Feuerwehren wählen alle 5 Jahre einen Feuerwehrkommandanten und einen Feuerwehrkommandantstellvertreter. Diese bilden die Wahlversammlung für die Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandanten bzw. deren Stellvertreter. Die 21 Bezirksfeuerwehrkommandanten, der Vertreter der NÖ Betriebsfeuerwehren, der Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter und der Landesfeuerwehrkommandant bilden den Landesfeuerwehrtag und damit die Wahlversammlung für die Mitglieder des Landesfeuerwehrrates. Der Landesfeuerwehrtag wählt den Landesfeuerwehrkommandanten, den Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter und die Vorsitzenden der "Hauptausschüsse des Landesfeuerwehrverbandes": Ausbildung, Technik, Finanz, Vorbeugender Brandschutz. Der Vorsitzende des Betriebsfeuerwehr-Ausschusses wird durch alle Betriebsfeuerwehrkommandanten gewählt.

Neben diesen 7 Funktionären gehört jeweils ein Vertreter der Landesviertel dem Landesfeuerwehrrat an. Diese Vertreter werden durch die Bezirksfeuerwehrkommandanten des jeweiligen Landesviertels gewählt. (Nord: Krems, Zwettl, Horn, Waidhofen/Thaya, Gmünd; Ost: Korneuburg, Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf; Süd: Wien-Umgebung, Bruck/Leitha, Mödling, Baden, Wr. Neustadt, Neunkirchen; West: Tulln, St. Pölten, Lilienfeld, Melk, Scheibbs, Amstetten). Dem Landesfeuerwehrkommandanten obliegt insbesondere die Vertretung und Führung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes sowie die Erlassung der Dienstanweisungen. Der Landesfeuerwehrrat trägt die Verantwortung für die Vermögens- und Finanzverwaltung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, die Beratung der Landesregierung sowie der Feuerwehren und die Überwachung der Einhaltung der Dienstordnung.

Quelle: www.brandaus.at


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