Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst.
Ein bisher unbekannter Weingartenbesitzer ist verdächtig den Rebschnitt seines Weingartens auf eine Schilfwiese geschoben und danach den Rebenhaufen angezündet zu haben. Danach dürfte der UT das Abbrennen des Rebenhaufens nicht abgewartet und sich von diesem entfernt haben.
Durch den böigen Südwind griff das Feuer auf die Schilfwiese über und vernichtete ca 1,5 ha wertloses Schilf. Die FF Illmitz konnte den Brand mit Wasser und Feuerpatschen löschen.
Menschen und Tiere kamen nicht zu Schaden. Der Weingartenbesitzer wird im Ausforschungsfalle angezeigt.
Brandstifung
Bislang unbekannte Täter zündeten am 08.04.2006, gegen 15.00 Uhr, im Gemeindegebiet von Lebenbrunn, Bezirk Oberpullendorf, einen für das alljährliche Osterfeuer bereitgestellten Holzhaufen an. Dabei geriet ein neben dem Holzhaufen abgestellter Pkw in Brand. Es entstand ein Sachschaden von € 1.000,-
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