NÖ: LEBIG gewinnt Klage gegen Aerial im Sinne der NÖ-Patienten
Laut dem Urteil des Handelsgerichtes Wien darf der Flugrettungsverein „Aerial Rescue“ Kosten für Rettungsflüge nicht an Patienten weiterverrechnen und muss bereits beglichene Beträge an die Patienten zurückzahlen. Die Rettungsleitstelle LEBIG und die Patientenanwaltschaft sind hoch erfreut über diese richterliche Entscheidung.
Auslöser für die Klage der Rettungsleitstelle LEBIG waren Rechnungen, die nach Rettungsflügen durch die Aerial Flugrettung an Patienten verschickt worden sind. Aerial Rescue hatte sich in einem Vertrag mit der LEBIG dazu verpflichtet, von Patienten kein Geld für Rettungslüge zu verlangen - ausgenommen bei einem Rettungsflug aus alpinem Gelände.
Die Gültigkeit dieses Vertrages wurde nun vom Handelsgericht Wien vollinhaltlich bestätigt. Im Urteil ist zu finden: „Die beklagte Partei hat sich daher zweifellos mit der Vereinbarung dazu verpflichtet, gegenüber den Patienten ihre Leistungen nicht direkt zu verrechnen.“
LEBIG Geschäftsführer Ing. Christof Chwojka ist über das Ergebnis froh: „Wichtig ist, dass die notärztliche Versorgung auch via Hubschrauber ohne Zusatzkosten für jeden leistbar bleibt.“ Auch Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger fühlt sich bestätigt: „Dieses Urteil drückt ganz klar aus, dass die finanziellen Probleme der Aerial Flugrettung nicht am Rücken der Patienten ausgetragen wird.“
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