Deutschland: Bayern: First Responder der Feuerwehr darf ab sofort auch mit SOSI
Das bayerische Innenministerium hat der Feuerwehr bei First-Responder Einsätzen im Rettungsdienst nun auch offiziell Sonderrechte im Straßenverkehr eingeräumt.
Immer häufiger rückt die Feuerwehr aus, wenn alle Rettungswagen der Rettungsdienste bereits im Einsatz sind. Zu einer Akutrettung müssen die First-Responder häufig auch Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Bisher hatten sie dazu jedoch offiziell kein Recht. Da First-Responder-Einsätze in Bayern laut Feuerwehrgesetz keine Pflichtaufgabe darstellen, war es bisher auch nicht offiziell geregelt, dass zu diesen Einsätzen mit Blaulicht und Martinshorn gefahren werden durfte.
Re: Bayern: First Responder der Feuerwehr darf ab sofort auch mit SOSI (Punkte: 1) von Michael Kemptner am 16.11.2012 12:33:30 (Userinfo | Artikel schicken)
Meines Wissens gehts hier aber um die FW-Fzge! NICHT um Privat-PKW!
Re: Bayern: First Responder der Feuerwehr darf ab sofort auch mit SOSI (Punkte: 1) von ice am 17.11.2012 17:59:47 (Userinfo | Artikel schicken)
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